Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA hat ihre finalen Regeln und Leitlinien für Kryptoasset-Firmen veröffentlicht. Der volle Umfang der regulierten Aktivitäten wird ab dem 25. Oktober 2027 ausgeweitet. Nach Angaben der Behörde erhalten Unternehmen damit Zeit, sich vorzubereiten und ihre Prozesse anzupassen.

Das Paket umfasst finale Vorgaben für die Ausgabe von Stablecoins, regulierte Kryptoasset-Aktivitäten sowie Regeln für Zulassungen, Offenlegungen und Marktmissbrauch. Es stützt sich auf die Cryptoassets Regulations 2026, die das britische Parlament am 4. Februar 2026 verabschiedet hat.

FCA legt finale Regeln für das britische Krypto-Regime vor

Das Regelwerk ist Teil der Cryptoasset Roadmap der FCA und basiert auf den Financial Services and Markets Act 2000 (Cryptoassets) Regulations 2026. Mit diesen Verordnungen fällt erstmals ein breites Spektrum von Kryptoasset-Aktivitäten in den Regulierungsperimeter der FCA. Zuvor war die Rolle der Behörde im Kryptomarkt vor allem durch Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und durch Regeln für Finanzwerbung geprägt.

Die FCA beschreibt die Policy Statements als Ergebnis von mehr als drei Jahren Arbeit mit der Branche, Verbrauchern und internationalen Partnern. Nach Darstellung der Behörde soll der Rahmen verhältnismäßig und ergebnisorientiert ausgestaltet sein. Seit 2023 seien vier Discussion Papers und zehn Consultation Papers in die Entwicklung eingeflossen.

Konkret nennt die FCA die Policy Statements PS26/9 zu Admissions and Disclosures sowie dem Market Abuse Regime for Cryptoassets, kurz MARC, PS26/10 zur Stablecoin-Ausgabe, PS26/11 zu regulierten Kryptoasset-Aktivitäten und PS26/12 zum Prudential-Regime für Kryptoasset-Firmen. PS26/9 ordnet die Vorgaben vor allem CRYPTO 3 für Admissions and Disclosures und CRYPTO 4 für MARC zu.

PS26/10 behandelt CRYPTO 2 für Stablecoin-Emittenten sowie CASS 16 zur Absicherung von Stablecoin-Deckungswerten. Für regulierte Kryptoasset-Aktivitäten sieht PS26/11 weitere Kapitel des CRYPTO-Sourcebooks vor. Darin berücksichtigt die FCA auch Krypto-Verwahrer; für diese verweist sie auf Schutzanforderungen in CASS 17.

Aussage der britischen Finanzaufsicht

Die FCA bezeichnet das Paket als bedeutenden Meilenstein für die Aufsicht, die Branche und die Verbraucher, die Kryptoasset-Dienstleistungen nutzen. Nach ihrer Zusammenfassung soll das Regime klare und vorhersehbare Regeln für Unternehmen über die gesamte Bandbreite regulierter Kryptoasset-Aktivitäten hinweg schaffen.

Zugleich sollen die Vorgaben Standards setzen und den Verbraucherschutz stärken. Die Behörde verbindet damit das Ziel, das Vereinigte Königreich als verlässlichen und wettbewerbsfähigen Standort für verantwortungsvolle Kryptoasset-Innovation zu positionieren. Diese Zielsetzung ist die Einschätzung der FCA zum neuen Regime.

Bei den Regeln zu Admissions and Disclosures und MARC verweist die Aufsicht auf Besonderheiten noch junger Kryptomärkte. Nach Einschätzung der FCA dürfte ein verbleibendes Marktmissbrauchsrisiko dort höher sein als in etablierteren Finanzmärkten. Dies unterstreiche die Notwendigkeit laufender Überwachung und einer schrittweisen Weiterentwicklung des Regimes.

Warum der Starttermin für Anbieter relevant ist

Der volle Umfang der regulierten Aktivitäten greift ab dem 25. Oktober 2027. Für Firmen ist der Termin relevant, weil die bisherigen britischen Registrierungen nicht automatisch in eine Zulassung nach dem neuen Rahmen übergehen. Unternehmen müssen daher prüfen, welche Erlaubnisse für ihre jeweiligen Dienstleistungen erforderlich sind.

Laut einem Bericht von crypto.news öffnet das Antragsverfahren am 30. September. Firmen, die Übergangsregelungen nutzen wollen, müssen ihren Antrag demnach bis zum 28. Februar 2027 einreichen. Die FCA-Leitlinien sollen Unternehmen dabei helfen, festzustellen, ob ihre Produkte und Dienstleistungen eine Zulassung erfordern.

Zu den im Bericht genannten Bereichen zählen unter anderem die Ausgabe qualifizierter Stablecoins, der Betrieb von Krypto-Handelsplattformen, Geschäfte mit digitalen Vermögenswerten, die Verwahrung von Kryptoassets sowie bestimmte Staking-Dienstleistungen. Welche Genehmigungen erforderlich sind, hängt demnach von den konkreten Funktionen eines Unternehmens ab und nicht allein von dessen Beschreibung des Geschäftsmodells.

Was bis zum Starttermin zu beobachten ist

Bis zum Starttermin wird entscheidend sein, wie Unternehmen die finalen Vorgaben in ihre Abläufe übertragen. Das betrifft insbesondere Stablecoin-Emittenten, Handelsplattformen, Vermittler und Verwahrer. Bei Stablecoins umfassen die Regeln nach der FCA-Darstellung unter anderem Anforderungen an Deckungswerte, deren Schutz, Offenlegungen und Rücknahmen.

Für Verwahrer gelten Anforderungen an die sichere Aufbewahrung der Kryptoassets von Kunden. Handelsplattformen und andere Anbieter müssen ihre jeweiligen Dienstleistungen anhand des neuen Rahmens bewerten. Die FCA verweist zudem darauf, dass sich das Regime mit der Entwicklung des Marktes weiter verfeinern soll. Damit bleibt die praktische Anwendung der Vorgaben bis zur vollständigen Ausweitung des Perimeters ein zentraler Beobachtungspunkt.

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Christoph Peterson
Christoph Peterson
Krypto Redakteur

Vor einigen Jahren hat Christoph das Thema Kryptowährungen für sich entdeckt und ist seither leidenschaftlich als Autor und Enthusiast in diesem Bereich aktiv. Sein Interesse gilt vor allem den Themen Kryptowährungen, Blockchain-Technologie und Security Token Offerings (STOs). Als regelmäßiger Autor... Mehr lesen

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