SEC-Chef Paul Atkins hat Mitarbeiter der US-Börsenaufsicht gebeten, einen Vorschlag auszuarbeiten, der Anlageberatern unter bestimmten Bedingungen die direkte Verwahrung von Krypto-Assets erlauben würde. Der Plan könnte die Verwahrungsanforderungen für digitale Assets grundlegend verändern und den Zugang institutioneller Anleger erleichtern – es handelt sich jedoch bislang um eine geplante Regelung, nicht um eine bereits verabschiedete Regel.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Atkins bat SEC-Mitarbeiter, einen Vorschlag zur Selbstverwahrung von Krypto-Assets durch Anlageberater zu entwickeln
  • Staatliche Treuhandgesellschaften könnten künftig als Verwahrer für Berater und regulierte Fonds zugelassen werden
  • Die Custody-Initiative ist eine von drei Säulen eines breiteren SEC-Krypto-Regelwerks

Was die SEC konkret plant

Atkins legte die Initiative am 14. September 2026 bei der Solana Policy Institute Summit dar und ordnete die Verwahrungsfrage als eine von drei zentralen Komponenten des entstehenden SEC-Krypto-Rahmens ein. Der Vorschlag soll klären, ob Anlageberater Krypto-Assets direkt verwahren dürfen – einschließlich jener Assets, die für regulierte Fonds gehalten werden.

Parallel dazu könnten staatliche Treuhandgesellschaften als Verwahrer für Berater und regulierte Fonds zugelassen werden. Self-Custody bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Berater die Verwahrung direkt übernimmt, statt jedes Asset zwingend bei einem externen qualifizierten Verwahrer zu hinterlegen. Die Initiative folgt einem SEC-Vorschlag zur Überarbeitung der Krypto-Verwahrungsregeln, der im August zur Prüfung ins Weiße Haus ging. Wie sich institutionelle Strukturen für digitale Assets bereits heute in Deutschland entwickeln, zeigt etwa die Einbindung von Krypto-Assets ins klassische Wertpapierdepot.

Atkins begründet den Vorstoß

Der SEC-Chef begründete seine Haltung mit dem Fehlen geeigneter externer Verwahrer für viele Krypto-Assets. „As to self-custody, yes, because for too many assets a qualified third-party custodian simply does not exist yet“, sagte Atkins laut der Primärquelle bei seinem Auftritt.

Diese Formulierung positioniert die geplante Regelung als pragmatische Antwort auf eine strukturelle Lücke im Markt: Solange kein qualifizierter Drittverwahrer existiert, soll der Berater selbst diese Rolle übernehmen können.

Drei Säulen eines größeren Regelwerks

Atkins stellte die Verwahrungsfrage neben zwei weitere Bausteine: Regulation Crypto Assets und die Modernisierung der Transfer-Agent-Regeln. Regulation Crypto Assets wurde laut Primärquelle am 18. August vorgeschlagen und sieht unter Bedingungen Ausnahmen für Angebote von bis zu 5 Millionen US-Dollar über vier Jahre oder bis zu 75 Millionen US-Dollar je 12-Monats-Zeitraum vor.

Die dritte Säule betrifft die Modernisierung von Transfer-Agent-Regeln, die seit den späten 1970er- und frühen 1980er-Jahren nicht mehr wesentlich überarbeitet wurden. Sie sollen künftig auch elektronische Kommunikation, Aufzeichnungspflichten, Blockchain-Technologie, Wertpapierangebote und Anteilsübertragungen erfassen. Wie stark Anlageberater und institutionelle Anleger bereits heute den Zugang zu digitalen Assets über regulierte Produkte suchen, zeigt sich auch an der wachsenden Rolle institutioneller Bestände bei Krypto-ETFs.

Was als Nächstes zu beobachten ist

Offen bleibt, wie die SEC die konkreten Bedingungen für die direkte Verwahrung durch Anlageberater ausgestalten wird und unter welchen Voraussetzungen staatliche Treuhandgesellschaften tatsächlich als Verwahrer zugelassen werden. Der parallele Gesetzgebungsweg verlief zuletzt holpriger: Der Senat brachte den CLARITY Act am 15. September 2026 nach einer gescheiterten Cloture-Abstimmung mit 49 zu 50 Stimmen nicht voran.

Atkins betonte laut Primärquelle jedoch, die SEC werde ihr Regulierungsprogramm unabhängig vom Ausgang der Gesetzgebung fortsetzen. Wie sich diese Doppelstrategie aus Behörden-Rulemaking und Kongress-Gesetzgebung weiterentwickelt, lässt sich auch an der Diskussion um die gescheiterte Senatsabstimmung zum CLARITY Act ablesen. Der Status der Custody-Regelung, der Ausgabevorschriften und der Transfer-Agent-Modernisierung dürfte in den kommenden Monaten maßgeblich bestimmen, wie institutionelle Anleger künftig auf digitale Assets zugreifen können.

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Christoph Peterson
Christoph Peterson
Krypto Redakteur

Vor einigen Jahren hat Christoph das Thema Kryptowährungen für sich entdeckt und ist seither leidenschaftlich als Autor und Enthusiast in diesem Bereich aktiv. Sein Interesse gilt vor allem den Themen Kryptowährungen, Blockchain-Technologie und Security Token Offerings (STOs). Als regelmäßiger Autor... Mehr lesen

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