Die Celsius-Insolvenzmasse hat fünf mit BitMEX verbundene Gesellschaften verklagt. Sie wirft ihnen vor, während des Marktcrashs im März 2020 rund 6.360 Bitcoin unrechtmäßig liquidiert und beschlagnahmt zu haben. Die Klage wurde am 12. September beim US Bankruptcy Court for the Southern District of New York eingereicht, elf Tage vor der für den 23. September 2026 geplanten Einstellung der BitMEX-Exchange-Dienste. Die Vorwürfe stammen von der Celsius-Seite und sind gerichtlich bislang nicht festgestellt.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Celsius-Insolvenzmasse verklagt fünf BitMEX-nahe Gesellschaften wegen angeblichen Betrugs, Marktmanipulation und unrechtmäßiger Liquidierungen.
- Betroffen sein sollen insgesamt 6.360,16 BTC: 1.325,84 BTC von Celsius sowie 5.034,33 BTC der Investmentfirma JST, deren Ansprüche nach Darstellung der Klage an die Masse abgetreten wurden.
- Als Nachlassvertreter handelt das Blockchain Recovery Investment Consortium, kurz BRIC.
- Die Klage verlangt mindestens 6.360,16 BTC oder deren aktuellen Gegenwert; der Wert wurde zum Berichtszeitpunkt mit knapp 490 Millionen US-Dollar angegeben.
Celsius-Masse fordert 6.360 Bitcoin von BitMEX zurück
Die Celsius-Insolvenzmasse hat fünf mit BitMEX verbundene Unternehmen verklagt: HDR Global Trading, ABS Global Trading, Shine Effort, 100x Holdings und HDR Global Services. Der Klage zufolge geht es um Betrug, Marktmanipulation und unrechtmäßige Liquidierungen im Zuge des Markteinbruchs im März 2020.
Celsius handelt in dem Verfahren über seinen Nachlassvertreter, das Blockchain Recovery Investment Consortium (BRIC). Nach Angaben in der Klageschrift soll BitMEX am 12. März 2020 zunächst 1.325,84 BTC an Sicherheiten von Celsius liquidiert und beschlagnahmt haben. Einen Tag später sollen weitere 5.034,33 BTC der Investmentfirma JST betroffen gewesen sein. JST habe die mit diesem Vorgang verbundenen Ansprüche später an die Insolvenzmasse abgetreten.
Die Klage fordert tatsächlichen Schadensersatz in Höhe von mindestens 6.360,16 BTC oder deren aktuellem Wert. Zudem verlangt sie die Rückgabe der Bitcoin in natura oder den entsprechenden Marktwert. Beantragt werden ferner gesetzliche und strafende Schadensersatzleistungen, gegebenenfalls dreifacher Schadensersatz, Gewinne, die BitMEX laut Klage aus den Liquidierungen erzielt haben soll, sowie Verfahrenskosten. Die weiteren geltend gemachten Beträge sind in der Klageschrift nicht beziffert und sollen im Prozess bestimmt werden.
Vorwurf: Liquidationsmechanismus habe den Ausverkauf verstärkt
Im Zentrum der Klage steht die Behauptung, BitMEX habe sowohl die für Liquidierungen maßgeblichen Preise als auch die ausführende Handels-Engine und den Versicherungsfonds kontrolliert. Dieser Fonds habe Erlöse aus einigen liquidierten Positionen erhalten. Nach Darstellung der Celsius-Masse seien einzelne Liquidations-Verkaufsorders zu Preisen platziert worden, die mehr als 24 Prozent unter dem nächstbesten auf der Plattform verfügbaren Angebot lagen.
Die Insolvenzmasse behauptet außerdem, Bitcoin habe sich während der Liquidationswelle auf BitMEX niedriger gehandelt als auf konkurrierenden Handelsplätzen. Als Indiz nennt sie die Dienstunterbrechung der Börse am 13. März 2020. Während die Plattform nicht verfügbar gewesen sei, seien Liquidationsorders gestoppt worden; danach habe sich der Bitcoin-Preis erholt. Aus Sicht der Celsius-Masse deutet dies darauf hin, dass erzwungene Verkäufe auf BitMEX den Preis belastet hätten.
BitMEX erklärte am 16. März 2020, die Plattform habe am 13. März zwei DDoS-Angriffe erlebt, um 02:16 UTC und um 12:56 UTC. Cointelegraph berichtete zudem, sowohl die Celsius-Insolvenzmasse als auch BitMEX um eine Stellungnahme gebeten zu haben; vor der Veröffentlichung sei keine Antwort eingegangen.
Bedeutung für Celsius-Nachlass und BitMEX-Abwicklung
Die geforderte Menge von 6.360,16 BTC entsprach zum Berichtszeitpunkt einem Wert von knapp 490 Millionen US-Dollar. Für die Celsius-Masse ist die Klage damit ein Verfahren zur möglichen Rückgewinnung von Vermögenswerten. Ob die Bitcoin zurückgegeben werden müssen oder ein Marktwertausgleich in Betracht kommt, hängt von der gerichtlichen Beurteilung der vorgebrachten Ansprüche ab.
Der zeitliche Zusammenhang ist auffällig: Die Klage wurde elf Tage vor der geplanten Einstellung der BitMEX-Exchange-Dienste am 23. September 2026 eingereicht. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch nicht ableiten, welche praktischen Folgen der geplante Stopp der Dienste für die Durchsetzung möglicher Ansprüche hätte. Die Klageschrift selbst enthält Vorwürfe, keine gerichtliche Feststellung eines Fehlverhaltens.
Was als Nächstes zu beobachten ist
Offen bleibt, ob und wie die Celsius-Insolvenzmasse und BitMEX sich öffentlich zu der am 12. September eingereichten Klage äußern. Im Verfahren vor dem US Bankruptcy Court for the Southern District of New York dürfte insbesondere zu klären sein, ob die geltend gemachten 6.360,16 BTC beziehungsweise ihr Gegenwert zugesprochen werden und wie die zusätzlichen, bislang nicht bezifferten Schadenspositionen bewertet werden.
Parallel bleibt die für den 23. September angekündigte Einstellung der BitMEX-Exchange-Dienste ein wichtiger Termin. Für Beobachter der Celsius-Abwicklung ist die Klage zunächst ein weiterer Bestandteil des Insolvenzverfahrens. Der Ausgang hängt von der gerichtlichen Prüfung der Vorwürfe und der beantragten Ansprüche ab.
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