Das US-Finanzministerium hat am 17. August den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, die festlegt, wer Zahlungs-Stablecoins in den Vereinigten Staaten künftig legal ausgeben, anbieten oder verkaufen darf. Der Vorschlag setzt Abschnitt 3 des GENIUS Act um und eröffnet eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist. Er betrifft Stablecoin-Emittenten, Börsen und weitere Anbieter von Dienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte.
Das Wichtigste im Überblick
- Das US-Finanzministerium veröffentlichte am 17. August den Entwurf zur Umsetzung von Abschnitt 3 des GENIUS Act und eröffnete eine 60-tägige Kommentierungsfrist.
- Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Emittenten unter föderalen oder geeigneten bundesstaatlichen Rahmenwerken Zahlungs-Stablecoins in den USA ausgeben.
- Ausländische Stablecoins können US-Kunden angeboten werden, wenn die Heimatjurisdiktion ein vergleichbares Regime unterhält und der Emittent zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen erfüllt.
- Das Gesetz soll am 18. Januar 2027 in Kraft treten. Beschränkungen für nicht qualifizierende ausländische Stablecoins sollen ab dem 18. Juli 2028 gelten.
Was der Vorschlag konkret regelt
Präsident Donald Trump unterzeichnete den GENIUS Act am 18. Juli 2025. Damit entstand der erste umfassende föderale Regulierungsrahmen der USA speziell für Zahlungs-Stablecoins. Laut Finanzministerium soll das Gesetz am 18. Januar 2027 in Kraft treten.
Der aktuelle Vorschlag konzentriert sich darauf, zu definieren, wann ein Zahlungs-Stablecoin als „in den Vereinigten Staaten“ ausgegeben, angeboten oder verkauft gilt. Diese Abgrenzung ist bei Blockchain-Produkten besonders komplex: Token können auf dezentralen Netzwerken ausgegeben, weltweit übertragen und über Börsen in mehreren Jurisdiktionen zugänglich gemacht werden.
Sobald die entsprechenden Bestimmungen greifen, dürfen Unternehmen grundsätzlich keine Zahlungs-Stablecoins in den USA ausgeben, sofern sie nicht als zugelassene Zahlungs-Stablecoin-Emittenten im Rahmen föderaler oder geeigneter bundesstaatlicher Regulierungsrahmen qualifiziert sind. Der Entwurf soll damit die Grenze definieren, ab der ein Emittent in den US-Regulierungsbereich fällt.
Das Finanzministerium bittet außerdem um Rückmeldungen zu möglichen begrenzten Ausnahmeregelungen. Der GENIUS Act erlaubt Ausnahmen für geringfügige Transaktionsvolumina sowie gesondert für ungewöhnliche und dringende Umstände, sofern diese begrenzt bleiben und mit den Zielen des Gesetzes vereinbar sind.
Ausländische Stablecoins müssen einen eigenen Test bestehen
Ein zweiter Schwerpunkt des Vorschlags betrifft im Ausland ausgegebene Stablecoins. Der GENIUS Act untersagt Anbietern von Dienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte grundsätzlich, US-Kunden Stablecoins anzubieten oder zu verkaufen, sofern der Token nicht von einem zugelassenen US-Emittenten ausgegeben wird oder im Rahmen des Regelwerks für ausländische Emittenten qualifiziert ist.
Ausländische Emittenten können weiterhin zugänglich bleiben, wenn das Finanzministerium feststellt, dass ihre Heimatjurisdiktion ein mit dem US-Rahmenwerk vergleichbares Regulierungs- und Aufsichtsregime unterhält und der Emittent zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen erfüllt. Dazu zählt insbesondere die Fähigkeit, rechtmäßigen US-Anordnungen Folge zu leisten.

Diese Fähigkeit umfasst Anforderungen im Zusammenhang mit dem Einfrieren und der Beschlagnahme von Vermögenswerten, Sanktionen und Maßnahmen zur Geldwäscheprävention. Ein Token wird somit nicht allein deshalb konform, weil sein Emittent im Ausland reguliert wird: Sowohl die betreffende Jurisdiktion als auch der Emittent müssen die im Rahmen des GENIUS Act festgelegten Standards erfüllen.
Die Beschränkungen für Anbieter digitaler Vermögenswerte, die nicht qualifizierende Stablecoins anbieten, sollen drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam werden, also am 18. Juli 2028.
Ein sich verdichtendes Regelwerk
Der übergeordnete Regulierungsrahmen verlangt von zugelassenen Emittenten die Einhaltung von Standards zu Reserve-Vermögenswerten, Rücknahme, Kapital, Risikomanagement, Prüfungen und Aufsicht. Weitere Behörden entwickeln ergänzende Regelwerke.
Die OCC hat Vorschriften zu Reserveanforderungen, Rücknahme, Verwahrung und Aufsicht vorgeschlagen. FinCEN und OFAC des Finanzministeriums haben im April Anforderungen zur Geldwäscheprävention und zu Sanktionen vorgeschlagen.

Der Vorschlag des Finanzministeriums geht damit über die Lizenzierung amerikanischer Stablecoin-Unternehmen hinaus. Er definiert den Regulierungsperimeter rund um den US-Stablecoin-Markt und verbindet die Anforderungen für inländische Emittenten mit Vorgaben für ausländische Stablecoins.
Worauf es im Verfahren ankommt
- Kommentierungsfrist: Für den Treasury-Entwurf läuft eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist.
- Ausnahmeregelungen: Das Finanzministerium holt Rückmeldungen zu begrenzten Safe-Harbor-Regeln für geringfügige Volumina sowie für ungewöhnliche und dringende Umstände ein.
- Vergleichbarkeit ausländischer Regime: Das Finanzministerium muss feststellen, ob das Regulierungs- und Aufsichtsregime einer Heimatjurisdiktion mit dem US-Rahmenwerk vergleichbar ist.
- Zusätzliche Voraussetzungen: Ausländische Emittenten müssen die gesetzlichen Bedingungen erfüllen, einschließlich der Fähigkeit, rechtmäßigen US-Anordnungen nachzukommen.
Mit den Vorschriften zu inländischer Lizenzierung, Reserve-Vermögenswerten, Geldwäscheprävention und Standards für ausländische Emittenten entwickelt sich der GENIUS Act von einem Gesetzestext zu einem operativen Regulierungssystem. Dieses System soll bestimmen, welche Zahlungs-Stablecoins in den USA legal ausgegeben werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen ausländische Stablecoins US-Kunden angeboten werden können.
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