Die Krypto Steuererklärung 2025 mit Gewinnen und Verlusten ist fällig, aber die Finanzämter haben längst Ihre Daten. 

Es klingt zunächst wie der totale Überwachungsstaat, ganz sicher aber ist es das schrittweise Ende vom anonymen Bitcoin Kauf. Für Steuerzahler, die in Kryptowährungen investieren, ist ab diesem Jahr einiges zu beachten. 

Die EU Richtlinie hat jedenfalls schon vor der vollständigen Einführung dafür gesorgt, dass Ihr Finanzamt genau weiß:

  • ob Sie in Kryptowährungen investieren,
  • welche EU-regulierte Kryptobörse sie nutzen,
  • wie viele Gewinne und Verluste realisiert wurden,
  • ob die Angaben mit der Steuererklärung übereinstimmen.

Das müssen Sie jetzt für die Krypto Steuer 2025 beachten:

Die Erhebung von Steuerdaten aus Kryptogeschäften fällt in 48 Ländern im Rahmen der Umsetzung von CARF 2027, der sogenannten DAC8 Richtlinie, an. Dieser globale Standard führt dazu, dass ab 2027 die Finanzbehörden automatisch Daten erhalten und diese mit den von Bürgern abgegebenen Steuererklärungen abgleichen können. Endgültig tritt diese Regelung zwar erst ab dem Steuerjahr 2027 in Kraft, doch schon jetzt, also ab 1. Januar 2026, werden Daten gesammelt. 

Krypto Börsen, die in der EU ansässig sind, müssen schon heute steuerrelevante Daten von Kunden sammeln und diese melden. Das erfolgt über automatische Prozesse in der entsprechenden Software, bedeutet also: Mogeln geht hier nicht. Steuerbehörden erhalten mit der Regelung weitreichenden Zugang zu Finanztransaktionsdaten von Bürgern und Kunden, sofern sie auf EU-regulierten Handelsplätzen stattfinden. Steuerpflichtige sollen gezielt mit dieser Maßnahme in die Lage versetzt werden, die notwendigen Transaktionsdaten vollständig und umfänglich vorzulegen. 

Beispiellos ist auch die Tatsache, dass die Steuerbehörden diese Daten nicht nur für Steuerbelange nutzen können und dürfen. Auch ob und wie viele Kryptowährungen jeder einzelne besitzt, wird feststellbar sein, also unabhängig davon, ob damit bereits Verluste oder Gewinne realisiert wurden. 

Mit dem Gesetz bekommen außerdem die DAC6-Mitteilungen für grenzüberschreitende Steuergestaltungen künftig ein Schleifchen verpasst und müssen zusätzlich „alle sonstigen Informationen, die den zuständigen Behörden bei der Beurteilung eines Steuerrisikos helfen könnten“ enthalten.

Quelle

Überdies sind auch die Identitätsdetails von kritischer Natur, denn die Daten könnten weiteren Behörden zur Feststellung der Identität Einzelner oder bei der Verfolgung krimineller Aktivitäten bereitstehen.

Wie mache ich die Krypto Steuer für 2025?

Zunächst ist ein Steuer Tool hilfreich. Es gibt aber inzwischen auch bei den in der EU regulierten Kryptohandelsplätzen integrierte Funktionen, um steuerrelevante Daten zu liefern. Wichtig ist aber, dass diese Daten auch zu 100 % mit den gemeldeten Daten übereinstimmen. Daher müssen Anleger bei der Verwendung darauf achten, dass es nicht unterschiedliche Datensätze gibt. 

Kennzeichnet die Kryptobörse die Daten dahingehend, dass dies die automatisch gemeldeten Datensätze sind, ist alles bestens. Dennoch müssen Steuerpflichtige die Steuererklärung ausfüllen und abgeben. Gibt es Diskrepanzen, fällt das aufgrund der intelligenten Software, die die Behörden inzwischen nutzen, sofort auf. Ob und inwieweit die Finanzbehörden dann in der Lage sind, diesen einzeln nachzugehen, bleibt offen. 

Wahrscheinlich ist aber, dass es zunächst zum Auslösen einer automatisierten Kommunikation zwischen Steuerbehörde und Steuerpflichtigen kommt. Der Deutsche Bundestag hat der Einführung der CARF und den geänderten CRS Regeln wegen der stärkeren Verbreitung digitaler Zahlungs- und Investmentmethoden zugestimmt. Dazu heißt es beispielsweise: 

Durch die Vermeidung divergierender Anforderungen in den teilnehmenden Staaten werden Umgehungsmöglichkeiten verhindert, Aufwände für die betroffenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und Finanzinstitute sowie die beteiligten Steuerverwaltungen aufgrund fragmentierter Berichtsanforderungen minimiert und einheitliche Wettbewerbsbedingungen etabliert, die zur Verwirklichung des Binnenmarktes erforderlich sind.

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226

Wer meldet Ihre Krypto Gewinne ans Finanzamt?

Es ist klar definiert, wer welche Daten wohin sendet, aber berechtigterweise sind Bürger verunsichert. Die automatischen Meldungen betreffen zunächst nur EU Kryptobörsen sowie solche Finanzdienstleister, die innerhalb der EU reguliert sind oder eine entsprechende Lizenz der BaFin besitzen. Die Gesetzeshüter haben dafür den Begriff der Kryptowertebetreiber eingegrenzt, für die die neue Regelung gilt. 

Im Einzelnen sind das:

  • Kryptobörsen mit Sitz in der EU
  • Krypto Broker mit Sitz in der EU
  • Kryptounternehmen mit einer Niederlassung in der EU
  • Kryptoverwahrer mit Sitz in der EU
  • alle steuerlich in der EU ansässigen Unternehmen des Kryptosektors
  • alle gegenüber einer EU Steuerbehörde meldepflichtigen Kryptounternehmen
  • Betreiber von EU Kryptogeldautomaten und Bitcoin ATM
  • spezifische dezentrale Exchanges (DEX)

Es gibt ein zentrales Verbindungsbüro, das die im Rahmen des Kryptowerte Steuertransparenzgesetzes (KStTG) gesendeten Daten an die jeweiligen Behörden der EU Mitgliedstaaten schickt. Bei einer im November stattfindenden Anhörung im Bundestag heißt es dazu in der Meldung: 

Damit wird eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet.

Quelle: Bundestag

Anleger werden gemäß der neuen Norm nun als Kryptowertenutzer definiert. Darüber gibt es eine Einzelnorm, die online einsehbar ist. Eine Stellungnahme des bitkom e. V. zum Thema gibt weitere Details für interessierte Leser. 

Wer noch nicht über einen in der EU regulierten Partner für Kryptogeschäfte verfügt, sollte sich einen Wechsel gut überlegen. Noch sind die außerhalb der EU gemachten Kryptogewinne nicht automatisch beim Finanzamt, unterliegen aber dennoch den geltenden Steuergesetzen.

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Paul Schröder
Paul Schröder

Paul ist hauptberuflicher Content-Writer mit einem Schwerpunkt auf Kryptowährungen und Finanzthemen. Seine Leidenschaft für Krypto begann 2016, als er seinen ersten Bitcoin für rund 900 Dollar kaufte. Seitdem hat er sich immer wieder intensiv mit dem Markt beschäftigt. 2024 machte er... Mehr lesen

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