Circle hat der Europäischen Kommission Vorschläge zur Überprüfung der MiCA-Regeln für Stablecoins vorgelegt: Der USDC- und EURC-Emittent will feste Bankeinlagenquoten lockern und die grenzüberschreitende Mehrfachausgabe erhalten. Für USDC könnte das die künftige regulatorische Position und den Zugang zum EU-Markt beeinflussen – an der aktuellen Verfügbarkeit ändert die Eingabe jedoch nicht unmittelbar etwas.
Das Wichtigste im Überblick:
- Circle will die vorgeschriebenen Bankeinlagen durch flexiblere Liquiditätsanforderungen ersetzen lassen.
- Der Emittent setzt sich außerdem für Mehrfachausgabe und Änderungen an zwei Konzentrationsgrenzen ein.
- Ob sich die Regeln ändern, entscheidet sich im weiteren MiCA-Prüfverfahren; eine umfassendere Überarbeitung ist für 2027 vorgesehen.
Circle kritisiert feste MiCA-Reservevorgaben
In seiner Eingabe an die Kommission argumentiert Circle, MiCA habe zwar zahlreiche regulierte Emittenten hervorgebracht, erfasse aber nur wenige der größten Stablecoins weltweit. Nach den von Circle angeführten Zahlen sind lediglich drei der 25 Stablecoins mit der höchsten Marktkapitalisierung nach MiCA reguliert. Der Streit betrifft damit nicht nur einzelne Reserveposten, sondern auch die Frage, ob der europäische Rahmen für global verbreitete Token attraktiv genug ist.
Nach den geltenden Vorgaben müssen Emittenten von E-Geld-Token mindestens 30 Prozent ihrer Reserven als Einlagen bei Geschäftsbanken halten. Für als bedeutend eingestufte Token steigt die Quote auf 60 Prozent. Circle hält diese starren Mindestanteile für problematisch, weil sie nach Ansicht des Unternehmens die Abhängigkeit vom Bankensektor und damit verbundene Kreditrisiken erhöhen können.
Statt einer festen Einlagenquote spricht sich Circle für eine flexiblere Liquiditätsanforderung aus. Im Mittelpunkt stünde dann stärker, wie schnell Reservewerte für Rückzahlungen verfügbar sind, nicht allein, welcher Anteil bei Banken liegt. Die Reservefrage ist auch Teil der breiteren MiCA-Überprüfung und der Debatte über mögliche Regeländerungen.
Zudem will Circle zwei Konzentrationsgrenzen überprüfen lassen: die Obergrenze von 35 Prozent für Anlagen bei einem einzelnen Staat sowie die Begrenzung von Einlagen bei einer einzelnen Bank. Die Bankregel könne große Emittenten dazu zwingen, Reserven auf Dutzende Institute zu verteilen, argumentiert das Unternehmen. Das macht die Vorschläge für die praktische Verwaltung umfangreicher Stablecoin-Reserven relevant, auch wenn daraus noch keine konkrete Änderung der USDC-Reserven folgt.
Warum die Vorschläge für USDC und den EU-Zugang zählen
Neben den Reservevorgaben steht die sogenannte Mehrfachausgabe zur Debatte. Dabei kann ein global verbreiteter Stablecoin gemeinsam von einer in der EU zugelassenen Einheit und einem im Ausland regulierten Gegenstück ausgegeben werden. Circle fordert, diese Struktur zu erhalten, und warnt, Einschränkungen könnten Aktivitäten aus Europa in weniger stark regulierte Märkte verlagern.
Für USDC ist das eine Frage der regulatorischen Einbindung und der möglichen Struktur grenzüberschreitender Abläufe – nicht der Beleg für einen bevorstehenden Rückzug oder eine unmittelbare Veränderung des Angebots. Circle gibt sowohl den dollarbasierten USDC als auch den eurobasierten EURC heraus; die vorliegenden Angaben belegen jedoch keine konkrete Änderung ihrer derzeitigen Verfügbarkeit in der EU.
Der Streit steht zugleich im Kontext eines Wettbewerbs um die Rolle von Stablecoins in Europa. US-Dollar-Token wie USDC konkurrieren in einem Markt, in dem Regulierung und Zugang für Handelsplätze und Nutzer mitentscheiden können. Auch die Verbindung von Circle, USDC und Binance ist vor diesem Hintergrund für die Verbreitung des Tokens relevant, während MiCA-Zulassung und Stablecoin-Handel für EU-Nutzer zeigen, wie eng Regulierung und Marktzugang zusammenhängen.
EZB-Unterstützung und nächster MiCA-Schritt
Bei der Forderung nach flexibleren Liquiditätsregeln steht Circle nicht allein: Das Unternehmen schließt sich damit der Europäischen Zentralbank an. Diese Übereinstimmung bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission den Vorschlag bereits übernommen hat. Die Reservepflichten und Konzentrationsgrenzen gelten weiter, solange das laufende Prüfverfahren keine Änderungen hervorbringt.

Die Kommission muss die eingegangenen Stellungnahmen nun in ihre Bewertung einbeziehen. Bis dahin bleibt offen, ob die feste Mindestquote durch einen stärker an der Verfügbarkeit von Vermögenswerten orientierten Ansatz ersetzt wird.
Für Anleger und Kryptoanbieter im DACH-Raum sind deshalb vor allem drei Punkte zu beobachten: die Zukunft der 30- bis 60-Prozent-Einlagenpflicht, mögliche Änderungen an den Grenzen für Staats- und Bankkonzentrationen sowie die Behandlung der Mehrfachausgabe. Diese Entscheidungen könnten beeinflussen, wie große globale Stablecoins ihre EU-Aktivitäten strukturieren. Eine unmittelbare Kurs- oder Liquiditätswirkung auf USDC lässt sich aus der Eingabe dagegen nicht ableiten.
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