Hyperliquid und Circle nutzen die MiCA-Überprüfung der EU für zwei weitreichende Forderungen: Perpetual Futures sollen als Derivate unter MiFID II fallen, während Stablecoin-Reserven flexibler geregelt werden sollen. Für Anleger geht es damit um den rechtlichen Zugang zu Krypto-Derivaten und darum, welche Stablecoins im europäischen Markt unter MiCA angeboten werden können.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Hyperliquid Policy Center fordert, Perpetual Futures nach ihren wirtschaftlichen Merkmalen als Derivate unter MiFID II zu behandeln.
  • Circle will die Mindestquote für Bankeinlagen durch Liquiditätsvorgaben ersetzen und grenzüberschreitende Ausgabe erhalten.
  • Circle zufolge erfüllen unter den 30 größten Stablecoins nur USDC, USDG und EURC die MiCA-Regeln.

Hyperliquid will Perpetuals als Derivate einordnen

Das Hyperliquid Policy Center argumentiert in seiner Eingabe an die Europäische Kommission, dass Perpetual Futures aufgrund ihrer wirtschaftlichen Eigenschaften Derivate sind. Deshalb sollten sie unter die Finanzmarktrichtlinie MiFID II fallen – unabhängig davon, ob Transaktionen auf einer Blockchain aufgezeichnet werden. Perpetuals sind unbefristete Futures-Kontrakte, die häufig mit Hebel gehandelt werden und keinen festen Verfallstermin haben. Ihre Funktionsweise im Kryptomarkt wird auch im Beitrag zu Bitcoin-Futures und Perpetuals eingeordnet.

Das Policy Center wendet sich zudem dagegen, Perpetual-Märkte pauschal wie Differenzkontrakte zu behandeln. Ein wichtiger Unterschied sei, dass ein Handelsplatz mit einem transparenten zentralen Orderbuch nicht automatisch selbst die Gegenpartei jedes Geschäfts ist. Bei einem Differenzkontrakt tritt dagegen typischerweise ein Anbieter als Gegenpartei des Kunden auf.

Auch bei Berichtspflichten sieht Hyperliquid Spielraum: Informationen, die bereits öffentlich auf einer Blockchain einsehbar sind, sollten nach Ansicht des Policy Centers berücksichtigt werden. Die Eingabe zielt damit auf eine Abgrenzung zwischen der Regulierung des Finanzprodukts und der technischen Infrastruktur, über die es gehandelt oder dokumentiert wird.

Circle stellt Reservepflichten und Ausgabe über Grenzen infrage

Circle konzentriert sich auf die MiCA-Regeln für E-Geld-Token, zu denen Stablecoins wie USDC und EURC zählen. Das Unternehmen erklärte in seiner Stellungnahme vom 1. Oktober, dass nach seiner Zählung nur drei der 30 größten Stablecoins MiCA-konform seien: USDC, USDG und EURC. Ein begleitender Beitrag von Circle verglich die 25 größten Token und nannte ebenfalls diese drei. Die unterschiedliche Bezugsgröße ändert somit nichts an der von Circle vertretenen Kernaussage: Ein großer Teil der weltweit bedeutenden Stablecoins fällt nicht unter die EU-Regeln.

Besonders kritisch sieht Circle die Vorgabe, mindestens 30 Prozent der Reserven als Einlagen bei Geschäftsbanken zu halten. Bei als bedeutend eingestuften E-Geld-Token steigt dieser Mindestanteil auf 60 Prozent. Circle argumentiert, feste Einlagenquoten erhöhten die Abhängigkeit von Kredit- und Gegenparteirisiken der Banken; stattdessen sollten die Liquidität der Reservewerte und ihre Verfügbarkeit für Rücknahmen ausschlaggebend sein.

Darüber hinaus beanstandet Circle eine Obergrenze von 35 Prozent für das Engagement gegenüber einem einzelnen staatlichen Schuldner sowie eine Begrenzung von Bankeinlagen auf 1,5 Prozent des Gesamtvermögens der jeweiligen Bank. Nach Einschätzung des Unternehmens erschwert die erste Vorgabe dollarbasierten Token, liquide Staatsanleihen zu halten. Die zweite könne große Emittenten dazu zwingen, Reserven auf zahlreiche Bankpartner zu verteilen.

Circle möchte außerdem die Ausgabe über verbundene Unternehmen in Europa und anderen Rechtsräumen erhalten. Ein europäisch zugelassenes Unternehmen kann dabei gemeinsam mit einem ausländischen Partner einen Stablecoin ausgeben. Circle warnt, dass eine Einschränkung solcher Modelle Nutzer eher zu Anbietern außerhalb der EU-Regulierung führen könnte. Der Streit berührt damit auch den praktischen Anwendungsbereich von MiCA-Pflichten für Kryptoanbieter und den Zugang zu Stablecoins im europäischen Markt.

Was die Forderungen für EU-Nutzer bedeuten

Die beiden Eingaben betreffen unterschiedliche Bereiche, haben aber einen gemeinsamen Nenner: Die Unternehmen wollen bestehende Finanzregeln so auslegen oder anpassen lassen, dass sie ihrer Ansicht nach besser zu Blockchain-Märkten passen. Hyperliquid setzt auf die Einordnung von Perpetuals unter ein bestehendes Derivateregime. Circle fordert dagegen Änderungen an konkreten Reserve- und Ausgabevorschriften innerhalb von MiCA.

Für Privatanleger ist entscheidend, dass es sich um Forderungen im Rahmen einer Überprüfung handelt – nicht um beschlossene Änderungen. Welche Änderungen die Überprüfung nach sich ziehen könnte, ist offen. Die bestehenden MiCA-Vorgaben beeinflussen, welche Anbieter und Stablecoins im EU-Raum tätig sein können, wie auch die bisherigen Auswirkungen der MiCA-Regulierung auf den Stablecoin-Handel zeigen.

Im nächsten Schritt muss die Europäische Kommission die Stellungnahmen im Rahmen ihrer MiCA-Überprüfung auswerten. Für Anleger sind dabei vor allem zwei Fragen relevant: ob die EU Perpetual Futures klarer als Finanzderivate abgrenzt und ob sie die Reserveanforderungen oder die Anerkennung ausländischer Stablecoin-Emittenten verändert. Erst konkrete Vorschläge der Kommission würden zeigen, ob sich daraus neue Zugangswege oder strengere Bedingungen für europäische Nutzer ergeben.

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Christoph Peterson
Christoph Peterson
Krypto Redakteur

Vor einigen Jahren hat Christoph das Thema Kryptowährungen für sich entdeckt und ist seither leidenschaftlich als Autor und Enthusiast in diesem Bereich aktiv. Sein Interesse gilt vor allem den Themen Kryptowährungen, Blockchain-Technologie und Security Token Offerings (STOs). Als regelmäßiger Autor... Mehr lesen

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