Für Krypto-Start-ups reicht mitunter eine einzige neu eingeführte App-Funktion aus, um eine Zulassungspflicht nach der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) auszulösen. Entscheidend ist dabei nicht, ob sich ein Unternehmen selbst als Technologie-, Software- oder Krypto-Anbieter versteht, sondern welche konkreten Funktionen den Nutzern angeboten werden und welche Rolle das Unternehmen dabei tatsächlich einnimmt.
Das Wichtigste im Überblick:
- MiCAR sieht für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen eine Zulassungspflicht vor – bereits eine einzelne einschlägige Funktion kann diese auslösen.
- Maßgeblich ist die tatsächliche Funktion, nicht die Selbstbezeichnung eines Unternehmens als Tech-, Software- oder Krypto-Anbieter.
- Kritische Bereiche sind Wallets, Schlüsselverwahrung, Kryptotausch, Auftragsweiterleitung, Handelsplattformen, Transfers sowie Beratung und Portfolioverwaltung.
- Ein Label wie „non-custodial“ reicht nicht aus – entscheidend ist die technische Ausgestaltung der Funktion.
- Jedes neue Feature sollte vor der Einführung geprüft werden, nicht erst kurz vor dem Marktstart.
MiCAR erfasst unter Umständen einzelne App-Funktionen
MiCAR sieht für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen eine Erlaubnispflicht vor. Dabei kann bereits eine einzelne einschlägige Tätigkeit ausreichen, selbst wenn das eigentliche Kerngeschäft eines Start-ups gar nicht darunter fällt. Eine App kann also zunächst außerhalb einer Zulassungspflicht operieren und durch eine später hinzugefügte Funktion in einen regulierten Bereich rutschen.
Besonders aufmerksam zu prüfen sind Funktionen wie Wallets und Schlüsselverwahrung, der Tausch von Kryptowerten, die Annahme und Weiterleitung von Aufträgen, der Betrieb von Handelsplattformen, Transfers sowie individuelle Beratung und Portfolioverwaltung. Auch personalisierte Empfehlungen können rechtlich anders zu bewerten sein als eine allgemeine Markt- oder Kursübersicht – ein Punkt, der etwa bei Zahlungs- und Transferfunktionen relevant wird, wie das Beispiel der Ethena-Pay-Zahlungs-App mit USDe zeigt.

Warum die technische Ausgestaltung entscheidend ist
Es reicht nicht unbedingt aus, eine Wallet als „non-custodial“ zu bezeichnen. Maßgeblich ist die tatsächliche technische Umsetzung: Kann das Unternehmen auf Schlüssel oder Kryptowerte der Nutzer zugreifen? Wer führt die Transaktionen konkret aus? Und werden Kauf- und Verkaufsinteressen verschiedener Nutzer zusammengeführt?
Diese Fragen entscheiden darüber, ob eine Funktion als regulierte Kryptowerte-Dienstleistung gilt. Besonders heikel sind dabei Schlüsselverwahrung, Kryptotausch und Auftragsweiterleitung, aber auch Transferdienste und automatisierte Anlageempfehlungen gehören zu den Bereichen, bei denen genauer hingesehen werden sollte. Wie unterschiedlich Anbieter mit diesem regulatorischen Rahmen umgehen, zeigt etwa die schrittweise Einführung des Stablecoins bei der EURR-Einführung von Revolut, bei der die MiCA-Konformität von Anfang an mitgedacht wurde.
Welche Schritte Start-ups jetzt prüfen sollten
Für Gründer und Entwickler bedeutet das vor allem eines: Jedes einzelne Feature sollte vor seiner Einführung geprüft werden – und diese Prüfung sollte nicht erst kurz vor dem Marktstart stattfinden. Neue Funktionen können die regulatorische Situation eines Unternehmens jederzeit verändern, auch nach einem bereits erfolgten Launch.

Ergibt die Prüfung, dass eine Funktion unter die Regulierung fallen könnte, bedeutet das nicht automatisch, dass das gesamte Geschäftsmodell aufgegeben werden muss. Je nach Ausgestaltung kann eine Funktion verändert, über einen bereits zugelassenen Anbieter angeboten oder eine eigene Zulassung angestrebt werden. Welche praktischen Konsequenzen eine fehlende MiCAR-Zulassung für ein Geschäftsmodell und dessen Kunden haben kann, verdeutlicht der Fall der Binance-EU-Zulassung nach MiCAR.
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