Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat am 8. Juli 2026 eine koordinierte Gemeinsame Aufsichtsmaßnahme zur Kryptoverwahrung gestartet. Nationale zuständige Behörden führen die Prüfung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durch. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob unter MiCA zugelassene Anbieter die operativen Kontrollen umgesetzt haben, die ihre Zulassung voraussetzt.
Das Wichtigste im Überblick
- ESMA startete am 8. Juli 2026 eine Gemeinsame Aufsichtsmaßnahme zur Kryptoverwahrung.
- Die Prüfung läuft von der zweiten Hälfte 2026 bis zur ersten Hälfte 2027; ein konsolidierter Bericht ist für die zweite Hälfte 2027 vorgesehen.
- Nationale zuständige Behörden prüfen risikobasiert eine Stichprobe der inzwischen 280 unter MiCA zugelassenen Anbieter.
- Die Untersuchung umfasst unter anderem Governance, Schlüssel- und Speicherverwaltung, Transaktionskontrollen sowie Abhängigkeiten von Drittanbietern.
- Zypern führte die jüngste Zulassungswelle mit sechs neuen Genehmigungen an.
ESMA startet Gemeinsame Aufsichtsmaßnahme zur Kryptoverwahrung
Nach Ablauf der MiCA-Übergangsfrist ist das Register der zugelassenen Anbieter auf 280 Unternehmen angewachsen. Mit der Verwahrungsprüfung will ESMA bewerten, ob die zugelassenen Unternehmen die notwendigen operativen Kontrollen aufgebaut haben. Die Maßnahme ist als koordinierte Prüfung angelegt und soll Ergebnisse auf EU-Ebene liefern.
Der Prüfungsumfang umfasst Governance-Vorkehrungen, Schlüssel- und Speicherverwaltung, Transaktionskontrollen, Erkennung und Reaktion auf Vorfälle, Smart-Contract-Risiken sowie Abhängigkeiten von Drittanbietern. Beim Schlüsselmanagement geht es darum, wie private Schlüssel generiert, gespeichert und geschützt werden. Schwächen in diesem Bereich können den Schutz von Kundengeldern beeinträchtigen. Auch die Auslagerung an externe Technologieanbieter gehört deshalb zum Prüfungsrahmen.
Risikobasierte Prüfungen durch nationale Behörden
Die national zuständigen Behörden führen risikobasierte Prüfungen einer Stichprobe zugelassener Anbieter durch, nicht Untersuchungen der gesamten Anbieterpopulation. Die praktische Aufsicht liegt damit bei den Behörden der Mitgliedstaaten, während die Ergebnisse auf EU-Ebene zusammengeführt werden. Eine gemeinsame Methodik soll gewährleisten, dass die Daten grenzüberschreitend vergleichbar sind.
Die Prüfung läuft von der zweiten Hälfte 2026 bis zur ersten Hälfte 2027. Anschließend soll in der zweiten Hälfte 2027 ein konsolidierter Bericht dem ESMA-Aufsichtsrat vorgelegt werden. Die Ergebnisse sollen zur Aufsichtskonvergenz beitragen und dazu dienen, dass ein in einem Mitgliedstaat zugelassener Verwahrer denselben Resilienzanforderungen unterliegt wie ein Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat.
MiCA-Durchsetzung gewinnt an Gewicht
Die Maßnahme fällt in eine Phase verschärfter MiCA-Durchsetzung. Die spanische CNMV schloss Fristverlängerungen für nicht lizenzierte Kryptoplattformen aus. Zusammen mit der ESMA-Verwahrungsprüfung weist dies auf eine strengere Durchsetzung des EU-Rahmens hin.
Das MiCA-Register umfasst nach Ablauf der Übergangsfrist 280 zugelassene Anbieter, darunter Verwahrer, Börsen und Token-Emittenten. Zypern führte die jüngste Genehmigungswelle mit sechs neuen Zulassungen an. Ripple erhielt am 6. Juli 2026 die vollständige CASP-Zulassung von der luxemburgischen CSSF und ist damit für den Betrieb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum mit 30 Ländern freigegeben.
Für die zugelassenen Anbieter rückt damit die operative Umsetzung der Anforderungen in den Vordergrund. Die ESMA-Prüfung verschafft der Aufsicht einen strukturierten Einblick in die Resilienzkontrollen von Kryptoverwahrern, nachdem Unternehmen von nationalen Übergangsregistrierungen in das gemeinsame EU-Register übergegangen sind.
Worauf Anleger achten können
- Prüfungsumfang: Die Maßnahme erfasst zentrale Aspekte der Verwahrung, darunter Schlüsselmanagement, Sicherheitsvorkehrungen und Drittanbieterabhängigkeiten.
- Zeitplan: Der konsolidierte Bericht ist für die zweite Hälfte 2027 vorgesehen.
- Risikobasierter Ansatz: Nationale zuständige Behörden prüfen eine Auswahl zugelassener Anbieter anhand gemeinsamer Vorgaben.
Für Anleger mit Kryptowerten bei EU-lizenzierten Verwahrern betrifft die Prüfung vor allem die Frage, wie belastbar die Sicherheits- und Resilienzkontrollen der Anbieter in der Praxis sind.
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