Die Bundesregierung plant laut einem Bericht der WELT eine Steuer auf neue Krypto-Gewinne ab 2028. Bitcoin und Ethereum sollen demnach künftig wie Aktien besteuert werden. Bereits gehaltene Bestände sollen umfassend geschützt bleiben.

Neue Krypto-Steuer ab 2028: Das ist geplant

Im Mittelpunkt der berichteten Pläne steht eine neue Besteuerung von Krypto-Gewinnen. Nach den WELT-Informationen soll sie ab 2028 greifen und sich auf neue Bestände beziehen. Bitcoin und Ethereum würden damit steuerlich wie Aktien behandelt.

Der Bericht beschreibt damit eine klare Trennung zwischen bereits gehaltenen Kryptowerten und künftig erworbenen Positionen. Für Altbestände ist demnach ein umfassender Schutz vorgesehen. Bei neuen Beständen soll dagegen die angekündigte Steuerregelung zur Anwendung kommen.

Diese Unterscheidung ist der zentrale Punkt der berichteten Reform. Sie betrifft nicht pauschal alle vorhandenen Kryptowährungen, sondern unterscheidet laut WELT zwischen Beständen, die bereits gehalten werden, und neuen Krypto-Positionen. Welche konkrete gesetzliche Ausgestaltung daraus folgt, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

Auch die im Bericht genannte steuerliche Behandlung von Bitcoin und Ethereum als Aktien-Besteuerung beschreibt zunächst die Richtung der geplanten Änderung. Für Anleger bleibt entscheidend, wie diese Einordnung in einer späteren Regelung präzisiert wird und welche Bestände letztlich unter die neue Logik fallen sollen.

Warum die Reform für Anleger relevant ist

Für Anleger ist vor allem der vorgesehene Schutz von Altbeständen relevant. Laut WELT sollen bereits gehaltene Krypto-Bestände umfassend geschützt bleiben. Zugleich sollen neue Krypto-Gewinne ab 2028 einer veränderten Besteuerung unterliegen.

Damit rückt der Zeitpunkt, zu dem ein Bestand als bereits gehalten oder als neu eingeordnet wird, in den Mittelpunkt der Diskussion. Der vorliegende Bericht nennt die grundsätzliche Trennung, legt jedoch keine weiteren Einzelheiten zu ihrer praktischen Anwendung offen. Anleger können aus den berichteten Plänen daher vor allem ableiten, dass zwischen bestehenden und neuen Positionen unterschieden werden soll.

Die geplante Gleichbehandlung von Bitcoin und Ethereum mit Aktien wäre zudem eine wesentliche Veränderung für diese beiden Kryptowährungen. Der Bericht stellt die Reform als Ende der bisherigen Steuerfreiheit für neue Krypto-Gewinne dar. Der Schutz bereits gehaltener Bestände begrenzt diese Änderung nach den WELT-Informationen auf den Bereich neuer Positionen.

Die Meldung macht damit deutlich, dass die Frage der Besteuerung künftig stärker an der Einordnung eines Bestands ausgerichtet sein könnte. Ob und in welcher Form einzelne weitere Kryptowährungen oder besondere Anwendungsfälle erfasst würden, wird in den vorliegenden Angaben nicht erläutert.

Was Anleger als Nächstes beobachten sollten

Entscheidend wird sein, wie die von WELT berichteten Pläne konkret umgesetzt und beschrieben werden. Der genannte Startpunkt liegt bei 2028. Ebenso wichtig bleibt die Frage, wie der angekündigte Schutz von Altbeständen abgegrenzt wird.

Anleger sollten deshalb insbesondere auf weitere Angaben zur Behandlung neuer Bestände achten. Die bisher vorliegenden Informationen benennen das Ziel einer Steuer auf neue Krypto-Gewinne sowie den Schutz bereits gehaltener Kryptowährungen. Sie liefern jedoch keine vollständige Beschreibung aller Details einer möglichen Regelung.

Bis weitere Einzelheiten vorliegen, bleibt die grundsätzliche Aussage des Berichts: Die Bundesregierung plant ab 2028 eine neue Steuer auf Krypto-Gewinne aus neuen Beständen, während Altbestände umfassend geschützt bleiben sollen. Für Bitcoin und Ethereum ist eine Besteuerung wie bei Aktien vorgesehen.

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Christoph Peterson
Christoph Peterson
Krypto Redakteur

Vor einigen Jahren hat Christoph das Thema Kryptowährungen für sich entdeckt und ist seither leidenschaftlich als Autor und Enthusiast in diesem Bereich aktiv. Sein Interesse gilt vor allem den Themen Kryptowährungen, Blockchain-Technologie und Security Token Offerings (STOs). Als regelmäßiger Autor... Mehr lesen

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