Die BaFin hat futurum bank AG die beantragte MiCAR-Zulassung verweigert; Bitcoin.de bleibt deshalb pausiert, während die Betreiberin einen Neustart über regulierte Partner vorbereitet. Ein Partner und ein konkreter Wiedereröffnungstermin sind bislang nicht bestätigt. Die Angaben gehen aus einer Mitteilung der Bitcoin Group SE vom 6. Oktober 2026 hervor.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die BaFin verweigerte futurum bank AG die beantragte MiCAR-Zulassung.
- Bitcoin.de soll künftig mit regulierten deutschen Partnern und über die erneuerte App betrieben werden.
- Ein Partner, ein genauer Zeitplan und konkrete Kundenschritte stehen noch aus.
Bitcoin.de soll über regulierte Partner zurückkehren
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Antrag der futurum bank AG auf eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach der EU-Verordnung MiCAR verweigert. Mit dieser Entscheidung entfällt laut Mitteilung zugleich die bisherige Duldung, unter der futurum bank solche Dienstleistungen erbracht hatte. Damit fehlt der bisherigen Betreiberin die beantragte regulatorische Grundlage für ihr bisheriges Modell.

Als Alternative beabsichtigt futurum bank, zeitnah eine Kooperationsvereinbarung mit regulierten, in Deutschland ansässigen Unternehmen abzuschließen. Das angepasste regulatorische und operative Modell soll den Handel auf Bitcoin.de wieder ermöglichen. Vorgesehen ist dafür die technisch erneuerte bitcoin.de-App; welche Aufgaben ein Partner übernehmen und wie die Zusammenarbeit konkret ausgestaltet sein wird, ist noch offen.
Bitcoin Group nennt die Wiederaufnahme über Partner als Ziel innerhalb der nächsten Wochen. Das ist eine Absicht des Unternehmens, keine bestätigte Frist: Die Mitteilung benennt weder einen bereits vereinbarten Partner noch ein verbindliches Startdatum. Auch welche Schritte bestehende Kunden vor einer Rückkehr des Handels erledigen müssen, ist noch nicht bekannt. Das Thema knüpft an den Bitcoin.de-Handelsstopp im Zusammenhang mit der fehlenden MiCAR-Zulassung an.
Widerspruch bleibt möglich – Kundenansprüche sollen bestehen
Bitcoin Group SE bezeichnet die Entscheidung als Rückschlag. CEO Moritz Eckert erklärte: „Die Entscheidung der Bafin ist für uns ein Rückschlag.“ Das Unternehmen prüft nach eigenen Angaben den Bescheid und kann Widerspruch einlegen. Außerdem sei es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine MiCAR-Zulassung zu beantragen.
Für Nutzer bedeutet die Ablehnung zunächst, dass die bisherige Duldung der Kryptowerte-Dienstleistungen nicht mehr gilt und der Handel im bisherigen Setup nicht einfach fortgesetzt werden kann. Einen festen Termin für eine Wiedereröffnung nennt die Mitteilung nicht. Wie stark konkrete App-Funktionen und angebotene Dienstleistungen die regulatorischen Pflichten einer Plattform bestimmen können, ist auch für andere Anbieter relevant; die MiCAR-Pflichten für Krypto-Apps und Plattformdienste hängen von der jeweiligen Tätigkeit ab.

Zur Verwahrung macht die Mitteilung eine gesonderte Zusicherung: futurum bank werde die Kundenvermögenswerte bis zu einer Übertragung an einen alternativen regulierten Verwahrer weiterhin sicher verwahren. Zudem blieben sämtliche Ansprüche der Kunden uneingeschränkt bestehen. Das sind Angaben des Unternehmens; die Mitteilung erläutert weder den Ablauf einer möglichen Übertragung noch, ob und wann Kunden dafür aktiv werden müssen.
Die praktische Bedeutung der MiCAR-Zulassung zeigt sich nicht nur bei Bitcoin.de. Für Nutzer regulierter Kryptoangebote ist entscheidend, welches Unternehmen die jeweiligen Dienstleistungen erbringt und auf welcher Zulassungsgrundlage das geschieht. Ein Vergleich mit anderen Plattformen sollte deshalb nicht allein an der App oder Marke ansetzen, sondern auch an den beteiligten regulierten Anbietern. Die Mitteilung liefert allerdings keine Details zur künftigen Aufgabenverteilung zwischen futurum bank und möglichen Partnern.
Partnervereinbarung und Kundeninformationen sind entscheidend
Als Nächstes muss futurum bank die angekündigte Kooperation mit regulierten deutschen Unternehmen konkretisieren und das neue Betriebsmodell für den Handel vorbereiten. Ebenso wichtig sind verständliche Informationen dazu, welche Kundenschritte nötig werden und wann die erneuerte App den Handel tatsächlich wieder ermöglicht. Nach Unternehmensangaben sollen diese Details zeitnah auf der Website bitcoin.de veröffentlicht werden.
Parallel dazu prüft Bitcoin Group den Bescheid der BaFin und die Möglichkeit eines Widerspruchs; ein späterer neuer Zulassungsantrag bleibt ebenfalls eine Option. Diese regulatorischen Schritte laufen neben der Arbeit am Partner-Modell. Für Nutzer sind daher zunächst drei Punkte maßgeblich: eine abgeschlossene Vereinbarung, klare Anweisungen zur Nutzung und ein offiziell bestätigter Neustarttermin. Bis diese Voraussetzungen bekannt sind, bleibt die angekündigte Wiederaufnahme innerhalb der nächsten Wochen ein Unternehmensziel und keine Garantie.
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