Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor Anlageangeboten unter den Bezeichnungen „Operation Hope AI“ und „Vexorylax“. Laut der im Rechtstipp wiedergegebenen BaFin-Warnung vom 28. August 2026 werden deutsche Anleger gezielt über WhatsApp-Gruppen und Chats angesprochen und zu Investitionen in Kryptowährungen beziehungsweise einen angeblichen Token bewegt – begleitet von einem Fall von Identitätsmissbrauch, der besonders vorsichtig stimmen sollte.
Das Wichtigste im Überblick:
- BaFin warnt vor Krypto-Angeboten unter den Namen „Operation Hope AI“ und „Vexorylax“
- Anleger werden über WhatsApp-Gruppen angesprochen und zum Kauf des angeblichen Tokens „OHAI“ bewegt
- Die Betreiber sollen sich als US-amerikanische Non-Profit-Organisation ausgeben, die laut BaFin keine Verbindung zu den Initiatoren hat
- Weder die WhatsApp-Initiatoren noch Vexorylax werden von der BaFin beaufsichtigt
- Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten und sämtliche Beweismittel sichern
BaFin warnt vor Operation Hope AI und Vexorylax
Nach den von der BaFin veröffentlichten Informationen tritt in den WhatsApp-Gruppen unter anderem eine Person auf, die sich „Professor Martin Eichenfels“ nennt und für ein Projekt namens Operation Hope AI wirbt. Die Initiatoren behaupten zudem, es bestehe eine strategische Partnerschaft mit einer Krypto-Handelsplattform namens Vexorylax.
Interessenten sollen schließlich dazu veranlasst werden, einen Krypto-Token mit der Bezeichnung „OHAI“ zu erwerben. Diesen Token bezeichnet die BaFin laut den veröffentlichten Informationen als fingiert. Weder die unbekannten Initiatoren der WhatsApp-Gruppen noch die Betreiber von Vexorylax werden nach Angaben der Finanzaufsicht von der BaFin beaufsichtigt – die Behörde geht vielmehr davon aus, dass Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden.

Wer sich unsicher ist, ob eine Plattform tatsächlich reguliert operiert, kann sich an offiziellen Zulassungen orientieren, wie sie etwa im Rahmen der MiCA-Verordnung vergeben werden. Unser Beitrag zur MiCA-Lizenz von Binance in der EU zeigt, wie eine legitime Zulassung aussieht und wodurch sie sich von Angeboten wie Vexorylax unterscheidet.
Identitätsmissbrauch soll Vertrauen schaffen
Ein besonders wichtiges Warnsignal ist der von der BaFin festgestellte Identitätsmissbrauch. Die Betreiber der WhatsApp-Gruppen sollen sich als eine US-amerikanische Non-Profit-Organisation ausgeben und unter deren vermeintlicher Identität Operation Hope AI bewerben, wobei Interessenten unter anderem auf die Internetseite operation-hopes(.)de verwiesen werden.
Nach Angaben der BaFin steht die tatsächlich existierende US-amerikanische Organisation jedoch in keiner Verbindung zu den Initiatoren dieser WhatsApp-Gruppen. Gerade dieser Umstand kann für Anleger gefährlich sein: Wer bei einer Internetrecherche auf die real existierende Organisation stößt, könnte irrtümlich annehmen, auch die über WhatsApp angebotene Kapitalanlage sei legitim.
Im weiteren Verlauf sollen Anleger zur Registrierung auf der unter vexorylax(.)net auftretenden Plattform bewegt werden, wo innerhalb der Gruppen besonders intensiv für den angeblichen OHAI-Token geworben wird. Auch die Verbraucherzentralen warnen laut dem Rechtstipp bereits seit längerem vor Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen, bei dem Verbraucher zum Kauf bestimmter Finanzprodukte oder Kryptowährungen veranlasst werden. Wie eng Anlegerschutz und regulatorische Kontrolle im Kryptobereich zusammenhängen, beschreibt auch unser Artikel zu DeFi-Risiken im EBA-ESMA-Bericht.
Was Betroffene jetzt prüfen sollten
Betroffene sollten sich insbesondere nicht allein auf die innerhalb einer Handelsplattform angezeigten Kontostände verlassen. Eine Darstellung, wonach beispielsweise aus einer Einzahlung von 10.000 Euro innerhalb kurzer Zeit 30.000 oder 50.000 Euro geworden seien, beweist nicht, dass diese Gewinne tatsächlich erzielt wurden oder ausgezahlt werden können.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn vor einer Auszahlung plötzlich weitere Zahlungen verlangt werden – etwa angebliche Steuern, Provisionen, Liquiditätsnachweise, Versicherungen, Geldwäschegebühren oder Freischaltungsgebühren. In einer solchen Situation sollten Anleger keine weiteren Zahlungen allein aufgrund der Angaben ihrer bisherigen Ansprechpartner leisten.
Wer bereits Geld oder Kryptowährungen im Zusammenhang mit Operation Hope AI, dem angeblichen OHAI-Token oder Vexorylax übertragen hat, sollte umgehend sämtliche Beweismittel sichern: WhatsApp-Chats, Telefonnummern, Namen und Profilbilder der Ansprechpartner, Screenshots der Handelsplattform, E-Mails, Kontoauszüge, Überweisungsbelege sowie bei Kryptowährungen zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktions-IDs. Ein ähnliches Muster aus verschwundenen Geldern und schwer nachvollziehbaren Transaktionswegen zeigt sich auch in unserem Bericht zu liquidierten Key-Coin-Assets. Die BaFin-Warnung vom 28. August 2026 sollte für betroffene Anleger jedenfalls Anlass sein, weitere Zahlungsaufforderungen kritisch zu hinterfragen und rechtliche Möglichkeiten zeitnah prüfen zu lassen.
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