Deutschland bleibt bei der Besteuerung von Kryptowährungen 2026 grundsätzlich bei der bisherigen Linie. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Dokumentation strenger: Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 präzisiert die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Mit der EU-Richtlinie DAC8 werden Transaktionsdaten von regulierten Krypto-Börsen in der EU ab 2026 automatisch an die Finanzbehörden gemeldet.
Das Wichtigste im Überblick
- Nach einer Haltefrist von mehr als zwölf Monaten bleiben Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten im Privatvermögen steuerfrei, unabhängig von ihrer Höhe.
- Bei einer Veräußerung innerhalb der Jahresfrist wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
- Es gelten Freigrenzen von 1.000 Euro für private Veräußerungsgewinne und 256 Euro für bestimmte sonstige Einkünfte, etwa aus Staking, Lending oder gelegentlichem Mining.
- Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 ersetzt die Fassung aus dem Jahr 2022 und verschärft die Anforderungen an die Dokumentation.
- Die erste DAC8-Meldung für den Meldezeitraum 2026 erfolgt am 31. Juli 2027.
Die Haltefrist bleibt der zentrale Steuervorteil
Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen länger als zwölf Monate hält, kann anschließend steuerfrei verkaufen. Es gibt dabei weder eine Obergrenze noch eine besondere Steuer. Die Frist wird taggenau berechnet: Wer am 15. März 2025 kauft, kann frühestens am 16. März 2026 steuerfrei verkaufen.

Innerhalb der Jahresfrist handelt es sich bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht um Kapitalerträge. Sie werden deshalb mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der je nach Gesamteinkommen zwischen 0 und 45 Prozent liegen kann. Die geltende Haltefrist wird politisch kritisiert, ein Konsens über ihre Abschaffung besteht jedoch bislang nicht.
Neues BMF-Schreiben verschärft die Dokumentationspflichten
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 ersetzt die alte Fassung aus dem Jahr 2022. Es verwendet durchgängig den Begriff Kryptowerte statt virtueller Währungen und orientiert sich damit an der europäischen MiCA-Verordnung. Für Privatanleger sind vor allem die Präzisierung zum Claiming beim Staking sowie die erweiterten Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten relevant.
- FIFO-Berechnung: Die Berechnung erfolgt nach dem First-In-First-Out-Prinzip, getrennt nach Wallet und Börse.
- Lückenlose Nachweise: Coin-Bezeichnung, Anzahl, Anschaffungskosten, Veräußerungserlös, Kurse und Zeitpunkte sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Eine Wallet-Adresse allein genügt nicht.
- Dokumentationslücken: Fehlende Transaktionshistorien, etwa nach einer Börseninsolvenz, können zulasten des Steuerpflichtigen gehen.
DAC8: Automatische Meldung an die Finanzbehörden
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die EU-Richtlinie DAC8. Regulierte Krypto-Börsen in der EU melden Kundendaten und Transaktionen automatisiert an die Finanzbehörden. Zu den gemeldeten Daten können persönliche Angaben, Ein- und Auszahlungen, Wallet-Bestände sowie Käufe, Verkäufe und Krypto-zu-Krypto-Tausche gehören.
Private Self-Custody-Wallets, Hardware-Wallets und Transaktionen über dezentrale Handelsplätze fallen derzeit nicht unter DAC8. Die steuerliche Behandlung der jeweiligen Vorgänge bleibt davon jedoch unberührt. Die erste Meldung an die Behörden erfolgt am 31. Juli 2027 für den Meldezeitraum 2026.

Freigrenzen, Staking und Verluste
Es gelten zwei Freigrenzen, keine Freibeträge: 1.000 Euro für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und 256 Euro für sonstige Einkünfte wie Staking, Lending oder gelegentliches Mining nach § 22 Nr. 3 EStG. Wird eine Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig und nicht nur der übersteigende Anteil.
Beim passiven Staking berücksichtigt das BMF-Schreiben das Claiming-Konzept. Rewards werden grundsätzlich im Zeitpunkt des aktiven Claimings besteuert. Spätestens zum Ende des Kalenderjahres greift jedoch eine Zugangsfiktion. Verluste aus Krypto-Geschäften können nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet werden; ein Verlustvortrag in Folgejahre ist möglich.
Was Anleger jetzt konkret tun sollten
Mit dem automatischen Datenabgleich gewinnt eine vollständige Transaktionsdokumentation weiter an Bedeutung. Anleger, die regelmäßig handeln, staken oder DeFi-Protokolle nutzen, sollten ihre Vorgänge daher lückenlos erfassen. Steuer-Tools können dabei helfen, Transaktionsdaten zu dokumentieren und die FIFO-Berechnung nachzuvollziehen.
Bei Mining, aktivem Staking mit eigenem Validator oder umfangreichem NFT-Handel können die steuerlichen Fragen über den üblichen Fall des privaten Haltens und Handelns hinausgehen. In solchen Konstellationen kann eine steuerliche Prüfung sinnvoll sein.
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