Frankreichs Nationalversammlung hat eine Erweiterung der Vermögenssteuer auf „unproduktives Vermögen“ wie Kryptowährungen, Luxusgüter und Gold beschlossen, die ab 2 Millionen Euro netto 1 % jährlich auf unrealisierte Gewinne erhebt und ab 2026 in Kraft treten soll, sofern der Senat zustimmt.
Das Wichtigste im Überblick:
Französisches Parlament befürwortet das Gesetz mit knapper Mehrheit
Die Nationalversammlung Frankreichs hat am vergangenen Freitag einen Gesetzesvorschlag zur Besteuerung von Kryptovermögen verabschiedet mit einer knappen Mehrheit. Die Steuer sieht dabei vor, große Krypto-Bestände einer jährlichen Vermögenssteuer zu unterwerfen. Der Plan zielt darauf ab, wohlhabende Halter zu höheren Abgaben zu zwingen.
Schon im Namen des Gesetzes kommt dabei die Haltung der Regierung zu diesem Vermögen zum Ausdruck. Der offizielle Name des Gesetzes lautet „Impôt sur la Fortune Improductive“ (IFI 2.0) und bedeutet zu deutsch Steuer auf unproduktives Vermögen. Es greift neben Kryptowährungen auch auf bestimmte Luxusgüter, Kunstwerke oder Goldanlagen. Dabei soll die Steuer anders als die Kapitalertragssteuern, die z.B. in Deutschland anfallen, sogar bei unveräußerten Gewinnen anfallen.
Erweiterung der Immobiliensteuer
Im Grundgedanken ist die neue Steuer eine Erweiterung der Immobiliensteuer (IFI 1.0). Dieses Gesetz belastet seit 2018 nur noch Immobilien ab einem Wert von 1,3 Millionen Euro. Der neue Vorschlag erweitert dies auf ein breiteres Spektrum „unproduktiver“ Assets. Neben Kryptowährungen fallen zudem auch Luxusgüter wie Yachten, Kunstwerke, Goldreserven und ungenutzte Immobilien darunter.
Die Rechtfertigung ist dabei, dass solche Vermögenswerte schaffen keine Jobs, fördern keine Wirtschaftswachstum und dienen rein der Spekulation. Der Vorschlag ist Teil der Haushaltsdebatte für 2026 und muss noch dem Senat standhalten.
Die Steuer in der Praxis
Dabei greift die Steuer anders als das IFI 1.0 erst ab einem Vermögen von 2 Millionen Euro netto. Darunter bleiben Anlagen wie bisher steuerfrei. Ab diesem Schwellenwert greift eine Pauschalsteuer von 1 Prozent auf den Überschuss. Krypto-Anleger müssen ihren gesamten Bestand jährlich bewerten und melden, auch ausländische Krypto Wallets sind davon betroffen. Wer das versäumt, riskiert Strafen bis zu 80 Prozent Aufschlag.
Zur Veranschaulichung der neuen Steuer kann man von einem Vermögen von 3 Millionen Euro in Krypto-Beständen ausgehen. Dies übertrifft den Freibetrag um 1 Millionen Euro, die der Anleger auch ohne Verkauf versteuern muss. Es fallen bei einem Prozent also jährlich 10.000 Euro rein für das Halten an. Bisher zahlten Franzosen nur 30 Prozent Flat Tax auf realisierte Gewinne bei Verkäufen. Reines Halten war steuerfrei.
Kritik hebt Investitionen als Absicherung hervor – es drohen Zwangsverkäufe und Kapitalflucht
Nun droht Zwangsverkauf, um die Abgabe zu decken, besonders bei volatilen Märkten. Éric Larchevêque, Mitgründer des Krypto-Wallet-Herstellers Ledger kritisiert die neue Steuer auf X:
“Insbesondere werden all jene Sparer bestraft, die sich finanziell mit Gold und Bitcoin absichern wollen, um ihre Zukunft zu schützen.”
Larchevêque betont dabei auch, dass die Regierung es mit der Einführung der Steuer sehr leicht haben wird, die Steuer auf niedrigere Beträge zu senken. Damit könnten in Zukunft auch Kleinanleger, die Bitcoin kaufen, betroffen sein. Generell hat Frankreich im europäischen Vergleich hohe Spitzensteuersätze, weshalb Steuererhöhungen und neue Steuern, die die Reichen treffen, zur Verlagerung des Vermögens ins Ausland oder sogar zur Auswanderung führen können.
Sollte der Senat grünes Licht geben, tritt die Steuer ab 2026 in Kraft. Frankreich, das sich als EU-Krypto-Pionier positioniert hat (z. B. mit MiCA-Richtlinien), riskiert nun, Investoren abzuschrecken. Die Branche warnt vor geringerer Innovation und Kapitalflucht. Etwa 5,5 Millionen Menschen in Frankreich sind in Kryptowährungen investiert. Langfristig könnte das Modell dann Nachahmer in Europa finden. Andere Länder beobachten genau, ob unrealisierte Gewinne steuerbar sind.
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