Der Deutsche Bundestag hat die Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 beschlossen, die ab 2026 Krypto-Börsen und Wallet-Anbieter verpflichtet, Transaktionsdaten an Steuerbehörden zu melden.
Das Wichtigste im Überblick:
Bundestag beschließt Umsetzung von DAC8
Der Deutsche Bundestag hat die Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 (Directive on Administrative Cooperation 8) beschlossen. Damit werden Kryptotransaktionen künftig steuerlich transparenter erfasst. DAC8 zielt darauf ab, Steuerhinterziehung im Kontext von digitalen Währungen zu bekämpfen. Für die Initiative stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke – dagegen stimmte lediglich die AfD.
Die Richtlinie zielt vor allem darauf ab, automatisierte Meldungen an Steuerbehörden zu ermöglichen. Krypto-Assets wie Bitcoin oder Ethereum werden im Zuge dessen ähnlich wie traditionelle Finanzprodukte behandelt.
DAC8 soll Nachverfolgungslücke schließen
Die DAC8-Richtlinie, die der Europäische Rat im Oktober 2023 verabschiedet hat, erweitert den Rahmen für den administrativen Informationsaustausch zwischen EU-Staaten. Bisherige DAC-Versionen (von DAC1 bis DAC7) regelten bereits den Austausch zu Bankkonten oder Dividenden, nun rückt der Krypto-Sektor ins Visier.
Ziel ist es, die „Nachverfolgungslücke“ schließen, die Steuerbehörden bisher bei grenzüberschreitenden Kryptogeschäften behinderte. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Krypto-Börsen, Krypto-Wallet-Anbieter und Plattformen Transaktionsdaten ihrer Nutzer an nationale Finanzämter melden – inklusive Volumen, Art der Assets und beteiligter Parteien.
In Deutschland wird die Richtlinie durch das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG-E) umgesetzt, das das Bundeskabinett im Juni 2025 vorgestellt hatte. Der Bundestag hat den Entwurf nun in der zweiten Lesung gebilligt. Experten schätzen, dass allein in Deutschland jährlich Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich durch ungemeldete Krypto-Gewinne entstehen.
Die Abstimmung: Mehrheit für Transparenz, AfD als Solist
Die Abstimmung im Plenum am Donnerstag ergab eine klare Mehrheit für den Gesetzentwurf. CDU/CSU und SPD, die zusammen die größte Fraktionsmehrheit stellen, unterstützten das Vorhaben uneingeschränkt.
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke schlossen sich an, brachten jedoch in ihren Reden scharfe Kritikpunkte ein. Die Kritik reichte dabei von unzureichendem Datenschutz bis hin zu fehlenden Ressourcen bei den Finanzämtern. Aber auch die Steuerbefreiung bei Anlagen, die mehr als ein Jahr gehalten werden, was auch für Kryptowerte gilt, gerät in die Kritik.
Gegen die Richtlinie votierte allein die AfD-Fraktion. AfD-Sprecher warfen dem Gesetz vor, es diene der „totalen Überwachung“ und schade der Innovationskraft des Krypto-Sektors. Die Oppositionspartei argumentierte, die Meldepflichten würden Kleinanleger abschrecken und Plattformen fördern, bei denen Anleger Bitcoin anonym kaufen können.
Konsequenzen für Krypto-Nutzer und Anbieter
Für Privatpersonen bedeutet DAC8 das Ende der Anonymität. Ab 2026 erhalten Finanzämter automatische Berichte über Käufe, Verkäufe und Transfers. Dies gilt auch, wenn deutsche Anleger bei ausländischen Plattformen wie Binance oder Coinbase in Kryptowährungen investieren. Dabei müssen die Plattformen Steuer-IDs und Transaktionsvolumina offenlegen.
Krypto-Dienstleister stehen vor hohen Anpassungskosten: Neue IT-Systeme für standardisierte Meldungen (im OECD-Format) und Sorgfaltspflichten, wie die Abfrage von Steuernummern, sind Pflicht. Strafen für Nichteinhaltung können bis zu 500.000 Euro betragen.
Langfristig könnte DAC8 den Krypto-Markt in der EU stabilisieren und Investoren anziehen, die klare Regeln schätzen. Zu erwarten ist jedoch auch, dass ein Großteil der Handelsvolumen nun in dezentrale Kryptobörsen, Wallets ohne Verifizierung und vor allem Privacy Coins wie Zcash oder Monero fließt.
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