Ein Gericht in London hat Key Coin Assets Ltd. liquidiert, nachdem neun Anleger, die sich bei der Betrugsmeldestelle Action Fraud beschwert hatten, insgesamt mehr als 300.000 £ an das Unternehmen gezahlt hatten. Ermittler des britischen Insolvency Service fanden keine Hinweise auf tatsächlichen Kryptohandel und beschrieben die Geschäftstätigkeit als ein System mit Merkmalen eines Ponzi-Schemas.
Das Wichtigste im Überblick
- Neun Anleger, die sich bei Action Fraud beschwert hatten, zahlten mehr als 300.000 £.
- Die Ermittler fanden keine Hinweise darauf, dass tatsächlich Handel stattfand.
- Die FCA hatte das Unternehmen am 12. September 2024 als nicht zugelassen eingestuft.
- Die umfassenderen britischen Krypto-Vorschriften sollen am 25. Oktober 2027 in Kraft treten.
Ermittlungen decken Ponzi-Merkmale auf
Die britische Regierung teilte am 18. August mit, dass das Unternehmen eine Woche zuvor per Gerichtsbeschluss liquidiert worden war. Der Insolvency Service, die zuständige Behörde für Unternehmensvergehen und Insolvenzen, fand in seiner Untersuchung keine Belege dafür, dass Key Coin Assets den beworbenen Kryptohandel tatsächlich betrieb.

Das Unternehmen hatte Anlegern Renditen zwischen 40 und 100 Prozent zugesichert und in Online-Werbung mit „0 Gebühren, 0 Risiken“ geworben. Untersuchte Bankunterlagen zeigten stattdessen, dass Kundengelder oft innerhalb weniger Stunden oder noch am selben Tag auf das private Konto des Geschäftsführers überwiesen wurden. Nach Einschätzung des Insolvency Service scheint Geld neuerer Anleger eher zur Auszahlung früherer Anleger verwendet worden zu sein als für Investitionen.
- Häufige Adresswechsel: Das Unternehmen änderte wiederholt seine offizielle Anschrift und gab zeitweise eine Wohnung an, deren Bewohner die Firma nicht kannten.
- Überhöhte Vermögensangaben: In Unterlagen beim Companies House wurden Vermögenswerte von 42 Millionen Pfund angegeben. Laut Ermittlern stand diese Zahl nicht im Einklang mit den tatsächlichen Bankgeschäften.
- Gefälschte Referenzen: Kundenstimmen wurden ohne Zustimmung der genannten Personen online veröffentlicht.
Weitere Auffälligkeiten in der Untersuchung
Investoren wurden angewiesen, Begriffe wie „Krypto“ und „Investition“ in den Verwendungszwecken von Banküberweisungen zu vermeiden. Zudem wurden die vom Insolvency Service angeforderten Buchhaltungsunterlagen während der Ermittlungen nicht vorgelegt.
Der leitende Ermittler Mark George erklärte, das Verhalten von Key Coin Assets habe alle Merkmale eines Ponzi-Schemas aufgewiesen. Das Unternehmen habe garantierte Renditen versprochen, aber keine entsprechenden Leistungen erbracht.
FCA hatte das Unternehmen bereits gewarnt
Die Financial Conduct Authority (FCA) nahm Key Coin Assets am 12. September 2024, fast zwei Jahre vor dem Gerichtsbeschluss, in ihre Liste nicht zugelassener Unternehmen auf. In der Warnung der FCA heißt es, das Unternehmen sei nicht zugelassen und nehme möglicherweise britische Verbraucher ins Visier.

Wer mit einem nicht zugelassenen Unternehmen Geschäfte tätigt, ist weder durch den Financial Ombudsman Service noch durch das Financial Services Compensation Scheme geschützt. Der Insolvency Service und die FCA raten Personen, die eine Krypto-Investition erwägen, den Anbieter über den Firm Checker der FCA sowie über die Liste nicht zugelassener Unternehmen zu überprüfen.
Warnzeichen für Anleger
Die Behörden weisen insbesondere auf garantierte hohe Renditen, Aufforderungen, bei Überweisungen keine üblichen Verwendungszwecke anzugeben, sowie Druck zur Anwerbung weiterer Investoren hin. Bei Key Coin Assets fanden die Ermittler die Kombination aus hohen versprochenen Renditen und geringem oder keinem beworbenen Risiko in den Unterlagen für Kunden vor.
Umfassendere Krypto-Regulierung ab 2027
Die „Financial Services and Markets Act 2000 (Cryptoassets) Regulations 2026“ wurden im Februar 2026 final verabschiedet. Laut einem Strategiepapier des HM Treasury sollen Unternehmen, die im Vereinigten Königreich regulierte Kryptoaktivitäten ausüben, der FCA Rechenschaft ablegen müssen.
- Ab 30. September 2026: Unternehmen können eine Zulassung beantragen.
- Ab 25. Oktober 2027: Der endgültige Rechtsrahmen soll für Unternehmen wie Börsen, Verwahrstellen, Staking-Anbieter und Kreditgeber gelten.
- Bis dahin: Nicht genehmigte Anlageprogramme stellen für britische Sparer nach Angaben der Behörden weiterhin ein akutes Risiko dar.
Der Official Receiver wurde gemäß der Anordnung des High Court zum Insolvenzverwalter von Key Coin Assets bestellt.
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