Die europäischen Aufsichtsbehörden EBA und ESMA haben am 16. Januar 2025 einen gemeinsamen Bericht veröffentlicht. Darin untersuchen sie im Rahmen von Artikel 142 der MiCA-Verordnung Entwicklungen bei DeFi sowie bei Krypto-Lending, Borrowing und Staking. Der Bericht ist ein Beitrag zur Vorbereitung eines Berichts der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat.
Was der EBA-ESMA-Bericht analysiert
Der Bericht zeichnet die Entwicklung von DeFi seit dem Auftreten des Sektors im Jahr 2016 und dessen Aufstieg ab 2020 nach. Nach der Einordnung von EBA und ESMA bleibt DeFi im Verhältnis zum gesamten Kryptomarkt ein kleiner Bereich: Das in DeFi gebundene Kapital, gemessen als Total Value Locked, entspricht rund 4 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung von Kryptoassets.

Neben DeFi befasst sich die Analyse eingehend mit Krypto-Lending und Staking. Dabei unterscheidet sie verschiedene Formen von Lending- und Staking-Mechanismen, einschließlich Liquid Staking und Restaking.
Diese Risiken benennen die Aufseher
EBA und ESMA nennen mehrere Risikobereiche. Bei der Cybersicherheit verweisen sie auf die Anfälligkeit von Protokollen für Angriffe durch Schwachstellen im Code von Smart Contracts, die Ausnutzung ökonomischer Mechanismen sowie Transaktionstechniken wie Maximum Extractable Value.

Im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sehen die Behörden Risiken, wenn Mechanismen zur Einhaltung entsprechender Vorgaben fehlen. Nach ihrer Einschätzung könnten kriminelle Akteure die technischen Eigenschaften von DeFi nutzen, um Gelder kriminellen Ursprungs zu waschen oder Kryptoassets für unerlaubte Aktivitäten zu beschaffen.
- Anlegerschutz: Ein erheblicher Anteil der als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte kann Nutzer bei Marktschwankungen möglichen Verlusten aussetzen.
- Rechtliche Risiken: Genannt werden ein fehlender klarer Rechtsrahmen für die Bündelung von Vermögenswerten, fehlende Streitbeilegungsmechanismen bei Zwangsliquidationen, Hacks oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen sowie Unsicherheiten beim anwendbaren Recht und Folgen im Falle einer Projektinsolvenz.
- Markt- und Betriebsrisiken: Die Aufseher verweisen auf Wertschwankungen von Kryptoassets, die Verwundbarkeit technischer Infrastrukturen und Schwierigkeiten dezentraler Governance.
Bedeutung für die weitere Regulierung
Die Erkenntnisse aus dem gemeinsamen Bericht sollen in den Bericht der Europäischen Kommission an Parlament und Rat nach Artikel 142 MiCAR einfließen. Die Kommission soll auf dieser Grundlage beurteilen, ob ein geeigneter zusätzlicher Rahmen für DeFi angemessen und umsetzbar ist.
Der Bericht selbst untersucht DeFi, Krypto-Lending, Borrowing und Staking sowie die damit verbundenen Risiken. Für Marktteilnehmer ist vor allem der weitere europäische Prozess relevant, weil die Schlussfolgerungen die Regulierungspolitik der Europäischen Union für DeFi und die mögliche Ausgestaltung eines zusätzlichen Rahmens leiten sollen.
Was als Nächstes ansteht
Die Europäische Kommission wird die Schlussfolgerungen von EBA und ESMA in ihren eigenen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat aufnehmen. Dieser Bericht soll die europäische Regulierungsstrategie für DeFi prägen und die Frage einer möglichen zusätzlichen Regelung behandeln.
Den vollständigen gemeinsamen Bericht haben die Behörden über die ESMA veröffentlicht. Eine Einordnung des Berichts bietet zudem Morgan Lewis.
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