Das deutsche Bundesfinanzministerium erwägt einem Bericht von Bitcoin.com News zufolge eine Ersatzbemessungsgrundlage von 50 Prozent für Krypto-Verkäufe, sofern Anleger keine glaubwürdigen Nachweise ihrer Anschaffungskosten vorlegen können. Der Satz ist nach Angaben von Branchenvertretern noch nicht endgültig, könnte in seiner aktuellen Form aber gerade weniger erfahrene Privatanleger hart treffen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Das Bundesfinanzministerium plant eine 50-prozentige Ersatzbemessungsgrundlage für Krypto-Verkäufe bei fehlenden Anschaffungskostennachweisen.
- Patrick Hansen von Circle warnt, dass Kleinanleger dadurch überhöhte Steuern zahlen könnten – auch bei geringem Gewinn oder Verlust.
- David Hötzel von Poellath bestätigt erhebliche Liquiditätsrisiken, insbesondere bei Übertragungen aus Eigenverwahrung auf deutsche Börsen.
Deutschland erwägt 50-prozentige Ersatzbemessungsgrundlage
Kern des Vorschlags ist eine Regel für den Fall, dass Steuerzahler der Finanzbehörde keinen glaubwürdigen Nachweis über die Anschaffungskosten ihrer Krypto-Vermögenswerte erbringen können. In diesem Fall würde die Behörde pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses als Steuerbemessungsgrundlage ansetzen, statt den tatsächlichen Gewinn zugrunde zu legen.
Wichtig dabei: Es handelt sich laut der Berichterstattung um eine geplante Reform des Bundesfinanzministeriums, nicht um bereits geltendes Recht. Als angenommenen Kaufzeitpunkt in solchen Fällen nennt der Vorschlag den 31. Dezember 2026 – ein Datum, das die implizite Unterstellung eines späten, damit vermeintlich günstigeren Einstiegs widerspiegelt. Genau an dieser Annahme setzt die Kritik aus der Branche an.

Kritik von Hansen und Hötzel
Patrick Hansen, Senior Director für EU-Strategie und -Politik bei Circle, sieht in dem Vorschlag ein Problem für normale Verbraucher und Anleger, die die regulatorische Änderung möglicherweise gar nicht bemerken und ihre Anschaffungskosten technisch nicht eindeutig nachweisen können. Er verweist darauf, dass viele Anleger in den vergangenen Jahren mit geringem Gewinn oder sogar mit Verlust gekauft haben, während Bitcoin aktuell niedriger notiert als vor einem Jahr – die implizite Annahme einer Preisverdopplung hält er deshalb für zu hoch angesetzt.
David Hötzel, assoziierter Partner bei Poellath, ordnet den Satz von 50 Prozent als noch nicht endgültig ein, bestätigt aber die von Hansen skizzierten Risiken. Er weist zusätzlich auf erhebliche Liquiditätsrisiken bei Übertragungen aus selbstverwalteten Wallets oder von ausländischen Plattformen auf deutsche Börsen hin.
Warum die Dokumentation entscheidend ist
Der Kern des Problems liegt darin, dass eine Bemessungsgrundlage auf Basis des vollen Verkaufserlöses selbst bei geringen tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten einen hohen vorläufigen Steuerabzug auslösen kann. Der Schutz bestehender Bestände hängt in diesem Modell direkt davon ab, ob Anleger lückenlose Kaufbelege vorweisen können.
Besonders betroffen wären laut Hötzel Übertragungen von Coins aus Eigenverwahrung oder von ausländischen Handelsplätzen auf deutsche Börsen, bei denen Abzüge anfallen könnten. Wie Haltefrist, Freigrenzen und Dokumentationspflichten im Zusammenspiel mit DAC8 künftig geregelt werden, dürfte deshalb mitentscheidend dafür sein, wie stark einzelne Anleger von einer solchen Regel betroffen wären.

Reaktionen aus der Krypto-Branche
Hansen und Hötzel kommen aus unterschiedlichen Blickwinkeln – Industrievertreter auf der einen, Steuerrechtsberatung auf der anderen Seite – zu einer ähnlichen Einschätzung: Die Regel in ihrer jetzigen Form birgt praktische Risiken für Anleger, die ihre Transaktionshistorie nicht vollständig belegen können. Hansen warnt insbesondere vor Folgen für weniger kryptoaffine Privatanwender; Hötzel verweist auf die Risiken bei fehlender Dokumentation und bei Übertragungen.
Der Vorschlag reiht sich damit in eine breitere Debatte um die deutsche Krypto-Besteuerung ein, zu der es bereits politische Kritik an geplanten Änderungen der deutschen Krypto-Besteuerung gegeben hat, etwa in Form von Musterbriefen an Bundestagsabgeordnete.
Was jetzt zu beobachten ist
Offen bleibt, ob die 50-prozentige Ersatzbemessungsgrundlage in dieser Form beschlossen oder noch angepasst wird. Für Anleger dürfte entscheidend sein, welche Nachweise künftig als glaubwürdig gelten und wie Bestände aus Eigenverwahrung oder von ausländischen Plattformen konkret behandelt werden, sobald sie auf eine deutsche Börse übertragen werden.
Parallel dazu wird auch über eine Besteuerung künftiger Krypto-Gewinne diskutiert. Bis zur endgültigen Fassung bleibt Anlegern vor allem eines zu empfehlen: lückenlose Kaufbelege und Transaktionshistorien zu sichern, unabhängig davon, wie der finale Prozentsatz am Ende ausfällt.
Warum Sie 99Bitcoins vertrauen können
99Bitcoins wurde 2013 gegründet und verfügt über ein Team von Experten, deren Erfahrung bis in die Anfänge der Kryptozeit zurückreicht.
Wöchentliche Recherche
100k+Monatliche Leser
Experten
2000+Krypto-Projekte unter die Lupe genommen
