Der Wirtschaftsrat der CDU stellt die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist infrage und warnt vor hohen Verwaltungs- und Umsetzungskosten. Die Reform ist damit jedoch nicht gestoppt: Der Entwurf ist weiterhin offen, und ob er in seiner jetzigen Form vorankommt, ist unklar.
Das Wichtigste im Überblick:
- Der Wirtschaftsrat der CDU kritisiert die geplante Reform; daraus folgt keine Ablehnung durch die gesamte CDU.
- Der Entwurf sieht laut t-online neue Regeln für ab 2027 angeschaffte Kryptowerte vor.
- Ein Kabinettsbeschluss und die anschließende Beratung in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus.
CDU-Wirtschaftsrat sieht Aufwand und Ertrag nicht im Gleichgewicht
Der Wirtschaftsrat der CDU hat erhebliche Zweifel an den Plänen des Bundesfinanzministeriums angemeldet. Nach Darstellung von BTC-ECHO stellt der Verband den Nutzen der Reform infrage und sieht insbesondere Risiken durch zusätzliche Bürokratie und Kosten. Seine Kritik ist nicht mit einem Beschluss der CDU als Partei oder einer formellen Ablehnung durch den Bundestag gleichzusetzen.
Das Ministerium will die steuerliche Behandlung privater Kryptogewinne ändern. Nach Angaben von t-online soll die einjährige Haltefrist für bestimmte Kryptowerte entfallen, wenn sie ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden. Der Entwurf sieht demnach vor, entsprechende Gewinne als Kapitalerträge zu behandeln und mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zu belegen. Für zuvor erworbene Bestände sind Übergangsregeln vorgesehen; Einzelheiten dazu bleiben Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Die geplante Umstellung betrifft also nicht pauschal sämtliche bisherigen Krypto-Bestände.

Der Wirtschaftsrat beanstandet laut t-online, dass die erwarteten zusätzlichen Einnahmen aus seiner Sicht den praktischen Aufwand nicht rechtfertigen. Er verweist auf mögliche IT-Anpassungen bei Finanzämtern und Unternehmen sowie Schwierigkeiten, wenn Anleger Anschaffungskosten nicht lückenlos nachweisen können. Auch der Umgang mit eigenen Wallets und ausländischen Plattformen könne die Umsetzung erschweren. Das sind Einwände des Verbandes, keine bereits festgestellten Folgen einer geltenden Regelung.
Ein Bundestagsvotum hat den Ministeriumsplan nicht entschieden
Die politische Lage ist zusätzlich dadurch geprägt, dass das Parlament bereits über eine andere Initiative zur Haltefrist abgestimmt hat. FinanceFeeds berichtet, der Bundestag habe am 8. Oktober einen Oppositionsentwurf zur Abschaffung der einjährigen Frist mit 445 zu 132 Stimmen abgelehnt. Dieses Votum betrifft nicht den Entwurf des Finanzministeriums und verhindert daher nicht automatisch dessen weitere Beratung.

Die Unterscheidung ist für Anleger wichtig: Eine gescheiterte Initiative und ein noch nicht verabschiedeter Regierungsentwurf sind zwei verschiedene Vorgänge. Der Bundestagsbeschluss vom 8. Oktober lässt die geltende Regelung zwar zunächst unberührt, entscheidet aber nicht abschließend darüber, ob das Ministerium seine eigene Reform weiterverfolgt. Die geplanten Übergangsregeln und der Bestandsschutz für bereits erworbene Kryptowerte sind damit weiterhin relevant; der Bestandsschutz für Krypto-Bestände aus 2026 hängt vom konkreten Entwurf und dessen weiterem Verlauf ab.
Auch eine mögliche Besteuerung ab 2027 wäre nicht unmittelbar mit dem geplanten Einbehalt durch Plattformen gleichzusetzen. FinanceFeeds zufolge soll ein Quellenabzug durch Anbieter erst ab 2028 greifen. Die geplanten Zeitpunkte zeigen, warum sowohl der Anschaffungszeitraum als auch die spätere Ausgestaltung der Regeln entscheidend wären. Über die vorgesehenen Regeln für neue Krypto-Gewinne ist allerdings noch nicht endgültig entschieden.
Kabinett und Parlament sind die nächsten Hürden
Beim weiteren Zeitplan liegen unterschiedliche Angaben vor. T-online berichtete am 14. Oktober, ein für diesen Tag vorgesehener Kabinettstermin sei ohne Behandlung des Vorhabens verstrichen und ein neuer Termin noch nicht bekannt. FinanceFeeds nannte dagegen eine Kabinettsbefassung am 14. Oktober, verwies dabei jedoch auf eine Meldung eines anderen Mediums und erklärte, eine Bestätigung auf Regierungsseiten nicht gefunden zu haben. Ein abgeschlossener Kabinettsbeschluss lässt sich aus diesen Berichten daher nicht ableiten.
Selbst eine Zustimmung des Kabinetts wäre noch nicht das Ende des Verfahrens: Anschließend müssten Bundestag und Bundesrat beraten. Für Privatanleger gilt bis zu einer tatsächlichen Gesetzesänderung weiterhin das bisherige Recht. Der nächste entscheidende Schritt ist somit nicht die Kritik des Wirtschaftsrates allein, sondern die Frage, ob und in welcher Fassung die Bundesregierung den Entwurf überhaupt in das parlamentarische Verfahren einbringt.
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