Frankreichs Nationalversammlung hat Amendment I-3898 in erster Lesung mit 38 zu 37 Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen. Der Vorschlag könnte die Steuerstundung bei bestimmten Krypto-Tauschgeschäften ab dem 1. Januar 2027 beenden, falls er Gesetz wird; einen konkreten Steuersatz nennt er nicht.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Der Änderungsantrag betrifft Tauschgeschäfte, bei denen Anleger einen Electronic Money Token nach MiCA oder damit verbundene Rechte erhalten.
  • Die Änderung ist noch nicht in Kraft; das Haushaltsgesetz wird weiter parlamentarisch beraten.
  • Die derzeitigen 31,4 Prozent sind der geltende Pauschalsatz für private Digital-Asset-Gewinne, nicht der im Vorschlag festgelegte Steuersatz.

Vorschlag erfasst bestimmte MiCA-Token-Tauschgeschäfte

Der Änderungsantrag wurde von Nicolas Sansu und 16 weiteren Abgeordneten eingebracht und während der ersten Lesung des Haushaltsentwurfs für 2027 angenommen. Die knappe Abstimmung bedeutet noch keine Gesetzesänderung: Der Entwurf bleibt im parlamentarischen Verfahren, und Amendment I-3898 ist bislang nicht in Kraft.

Konkret geht es um Tauschgeschäfte, bei denen ein Anleger einen sogenannten Electronic Money Token (EMT) im Sinne der EU-Verordnung MiCA oder Rechte erhält, die mit einem solchen Token verbunden sind. MiCA beschreibt EMTs als Kryptoassets, die darauf ausgelegt sind, ihren Wert an eine offizielle Währung zu binden. Der Antrag führt keine einzelnen Token als Beispiele auf und sollte deshalb nicht pauschal als Regel für sämtliche Stablecoins oder alle Krypto-zu-Stablecoin-Tausche verstanden werden.

Nach den derzeitigen französischen Regeln werden Kryptoasset-Tauschgeschäfte ohne Barausgleich steuerlich aufgeschoben. Würde die Änderung verabschiedet, entfiele diese Stundung für den im Antrag beschriebenen Bereich. Die geplante Anwendung soll Veräußerungen und Tauschgeschäfte ab dem 1. Januar 2027 betreffen. Der politische Verlauf des Vorstoßes knüpft an die frühere Debatte über die französische Stablecoin-Besteuerung an.

31,4 Prozent gelten derzeit – nicht als Satz des Antrags

Die Zahl von 31,4 Prozent bezeichnet den aktuell geltenden Pauschalsatz auf Gewinne aus digitalen Vermögenswerten für private Anleger. Er setzt sich laut den vorliegenden Angaben aus 12,8 Prozent Einkommensteuer und 18,6 Prozent Sozialabgaben zusammen. Anleger können stattdessen die Besteuerung nach progressiven Einkommensteuersätzen wählen.

Dieser geltende Satz darf nicht mit dem Inhalt des Änderungsantrags gleichgesetzt werden: I-3898 legt nicht fest, mit welchem Satz die betroffenen Gewinne besteuert würden. Es geht zunächst um die Frage, ob bestimmte Tauschgeschäfte künftig steuerlich erfasst werden, statt bis zu einer späteren Veräußerung gegen Bargeld aufgeschoben zu bleiben.

Der Vorschlag beschreibt auch Grundzüge der Gewinnermittlung. Demnach soll der Anschaffungspreis des veräußerten Vermögenswerts vom Veräußerungspreis abgezogen werden. Wurden gleichartige Assets zu unterschiedlichen Preisen erworben, sieht der Text einen gewichteten durchschnittlichen Anschaffungspreis vor. Damit wird eine Berechnungsmethode skizziert, aber noch kein Steuersatz bestimmt. Der EU-Regulierungsrahmen für Stablecoins bildet den begrifflichen Hintergrund: MiCA unterscheidet EMTs als eigene Kategorie von Kryptoassets mit Bezug zu einer offiziellen Währung.

Minister sieht offene Fragen bei Token und Portfolio-Umschichtungen

David Amiel, Minister für öffentliche Maßnahmen und Haushaltskontrolle, verwies laut dem Bericht auf noch ungeklärte Punkte. Unter anderem müsse festgelegt werden, welche Token unter die Regel fallen und wie sich Umschichtungen innerhalb eines Portfolios nachvollziehen lassen. Amiel bezeichnete die Aufgabe als komplex und sprach sich für weitere Prüfung aus.

Auch für Vermögenswerte, die bereits vor 2027 erworben wurden, enthält der Entwurf Übergangsregeln zur Ermittlung der Anschaffungskosten. Anleger könnten demnach dokumentierte Einzelpreise verwenden oder die gesamten Anschaffungskosten des Portfolios zum 31. Dezember 2026 nach dem damaligen Wert auf die gehaltenen Assets verteilen. Die einmal gewählte Methode würde für das Portfolio unwiderruflich, sobald die erste einschlägige Steuererklärung eingereicht wird.

Entscheidend sind nun die weiteren Beratungen des Haushaltsgesetzes und die konkrete Ausgestaltung der erfassten Token sowie der Nachverfolgung von Portfolio-Umschichtungen. Erst wenn die Maßnahme Gesetz wird, könnte der vorgesehene Starttermin am 1. Januar 2027 greifen.

Warum Sie 99Bitcoins vertrauen können

10+ Jahre

99Bitcoins wurde 2013 gegründet und verfügt über ein Team von Experten, deren Erfahrung bis in die Anfänge der Kryptozeit zurückreicht.

90hr+

Wöchentliche Recherche

100k+

Monatliche Leser

50+

Experten

2000+

Krypto-Projekte unter die Lupe genommen

Google News Icon
Folgen Sie 99Bitcoins in Ihrem Google News Feed.
Erhalten Sie die neuesten Updates, Trends und Einblicke direkt auf Ihr Gerät.
Jetzt abonnieren
Patrick Krauss
Patrick Krauss
Krypto-Analyst & Review-Faktenchecker

Patrick Krauss ist Krypto-Analyst und Autor bei 99Bitcoins und verantwortlich für das Faktenchecking von Krypto-Börsen- und Broker-Reviews. Er prüft sämtliche Inhalte auf fachliche Richtigkeit, Aktualität und Nachvollziehbarkeit und stellt sicher, dass Angaben zu Gebühren, Handelsbedingungen, Regulierung, Sicherheitsstandards und Risikohinweisen korrekt... Mehr lesen

Kostenloser Bitcoin-Crashkurs

  • Von über 100.000 Lesern genutzt
  • Eine E-Mail pro Tag, sieben Tage lang.
  • Kurz und lehrreich, garantiert!

Investieren ohne Kompromisse.

  • 0 % Provision: Aktien & ETFs provisionsfrei handeln.
  • 3,5 % Zinsen p.a.: Auf Ihr freies Guthaben.
  • 1 App für alles: Aktien, Krypto, ETFs & Sparpläne.
Investieren ohne Kompromisse.
Nach oben