Die SEC hat erklärt, dass bestimmte Formen des Protokoll-Stakings in öffentlichen Proof-of-Stake-Netzwerken keine Wertpapiertransaktionen nach US-Bundesrecht darstellen, insbesondere Solo-Staking, selbstverwahrtes Staking mit Dritten und verwahrte Arrangements ohne diskretionäre Entscheidungen.
Das Wichtigste im Überblick:
SEC-Erklärung zum Protokoll-Staking
Die US Wertpapieraufsichtsbehörde, die Securities and Exchange Commission (SEC) hat eine Erklärung zu Protokolleinsätzen in öffentlichen Proof-of-Stake-Netzwerken (PoS) veröffentlicht. Darin thematisiert die Behörde hauptsächlich das Staking von Kryptowährungen. Denn diese sind untrennbar mit der Funktionsweise eines öffentlichen und erlaubnisfreien Netzwerks verbunden.
Sie dienen zur Teilnahme am Konsensmechanismus von Blockchains und Bitcoin Alternativen wie Ethereum. Kernaussage der Erklärung ist, dass Staking keine Wertpapiertransaktion bzw. Wertpapierangebot nach US-Bundesrecht darstellt.
Protokoll-Staking; Hintergrund der Erklärung
Netzwerke basieren auf Kryptografie und jedes einem Netzwerk zugrundeliegendes Softwareprotokoll enthält einen Konsensmechanismus, der es dem Computernetzwerk oder Knoten ermöglicht, sich auf den Status eines bestimmten Peer-to-Peer-Netzwerks zu einigen.
Öffentliche und erlaubnisfreie Netzwerke wie Blockchains gestatten Nutzern die Teilnahme am gesamten Netzwerkbetrieb. Dies umfasst demnach auch die Validierung neuer Transaktionen im Netzwerk, wie sie im Konsensmechanismus festgeschrieben wurde. Einer dieser Konsensmechanismen ist PoS, welcher den Einsatz (stake) von Node-Betreibern beweist und so verhindert, dass sie gegen ihre eigenen Interessen handeln und Manipulation am Netzwerk zulassen. Die Validatoren erhalten als Belohnung entweder neu erstellte, gedeckte Kryptowerte oder einen Prozentsatz der anfallenden Transaktionsgebühren als Token in ihrer Krypto Wallet.
Zur Stellungnahme der SEC
Die Stellungnahme der SEC zum oben genannten Thema fiel äußerst detailliert und umfangreich aus. Darin kommt die Behörde zu dem Schluss, dass bestimmte Protokoll-Staking-Vereinbarungen auf PoS-Netzwerken kein Wertpapierangebot nach US-Bundesrecht darstellen. Insbesondere werden Aktivitäten unter die Lupe genommen, die sogenannte Crypto Covered Assets umfassen. Das sind ebensolche Tokens, die für das Funktionieren von PoS-Netzwerken unentbehrlich sind. Verwendung finden sie etwa bei der Sicherung und Validierung von Blockchain-Operationen.
Grundlage für die Schlussfolgerung der Behörde war die Anwendung des Howey-Tests, mit dem beurteilt wird, ob eine Transaktion als Wertpapier qualifiziert ist. Die SEC argumentiert, dass Protokoll-Staking (Solo-Staking, selbstverwahrtes Staking mit Dritten, verwahrte Arrangements) den Howey-Test nicht erfüllt, da keine „Erwartung von Gewinnen durch unternehmerische oder leitende Bemühungen Dritter“ vorliegt. Damit unterscheidet sich das Staking grundlegend von der Handlung, in Kryptowährungen zu investieren.
Konsequenzen für die regulatorische Behandlung in den USA
Demnach sind Teilnehmer an Protokoll-Staking-Aktivitäten nicht dazu verpflichtet, ihre Transaktionen bei der SEC zu registrieren. Stattdessen sind Gewinne aus dem Staking bei dem IRS (Internal Revenue Service), etwa vergleichbar mit dem deutschen Finanzamt zu melden.
Dabei sind jedoch nur drei spezifische Staking-Arten von der Erklärung betroffen:
- Solo-Staking
- Selbstverwahrtes Staking mit dritten Parteien
- Verwahrte Arrangements mit einem dritten Verwalter als Staker ohne diskretionäre Entscheidungen
Staking-Modelle, die außerhalb dieses begrenzten Rahmens liegen, tangiert die Erklärung nicht. Darunter fällt unter anderem Liquid Staking.
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