Die Bprotocol Foundation und LocalCoin Ltd., auch bekannt als Bancor, klagen Uniswap Labs und die Uniswap Foundation wegen der unbefugten Nutzung patentierter Smart-Contract-Strukturen an.
Das Wichtigste im Überblick:
Bancor vs Uniswap
Die Bprotocol Foundation und LocalCoin Ltd. haben eine Klage wegen Patentverletzung gegen Uniswap Labs und die Uniswap Foundation beim Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereicht. Das geht aus einer Pressemeldung hervor.
Die Klage wirft Uniswap vor, Bancors Patente ohne Genehmigung genutzt zu haben. Dem Vorwurf nach soll es sich um Smart-Contract-Strukturen hinter dem Constant Product Automated Market Maker (CPAMM) handeln. Es handelt sich dabei um Smart Contracts, die das Rückgrat des Uniswap-Protokolls bilden. Kunden können auf diese Weise in Kryptowährungen investieren, ohne dass eine zentrale Stelle in die Marktmechanismen eingreifen müssen.
Bancors bahnbrechende Rolle in DeFi
Bancor revolutionierte 2016 die DeFi-Welt durch die Erfindung von Smart-Contract-Strukturen, die traditionelle Orderbücher und zentralisierte Market Maker überflüssig machten. Diese Innovation, die am 8. Januar 2017 in einer Patentanmeldung beschrieben wurde, führte das Konzept eines automatisierten Market Makers (AMM) ein und ermöglichte den nahtlosen, dezentralen Handel von Kryptowährungen. Dabei können User direkt von ihrer Krypto Wallet aus handeln und müssen kein Konto erstellen.
Das Bancor-Protokoll, das am 12. Juni 2017 gestartet wurde, war die erste vollständig dezentrale Börse (DEX), die auf CPAMM basiert und seither ein Eckpfeiler der DeFi-Branche ist.
Mark Richardson, Projektleiter bei Bancor, erklärte:
„Bancors patentierte Technologie ist eine der wichtigsten Innovationen in der Blockchain-Welt, und wir sind sehr stolz auf die Rolle, die sie bei der Revolutionierung der dezentralen Finanzen gespielt hat. Durch die Ermöglichung dezentraler Börsen hat Bancors Erfindung die Art und Weise, wie Kryptowährungen gehandelt werden, nachhaltig verändert. Wenn jedoch ein Unternehmen unsere Erfindung ohne unsere Genehmigung fortlaufend nutzt und damit gegen uns konkurriert, müssen wir handeln.“
Vorwürfe gegen Uniswap
Die Klage behauptet, dass Uniswap Labs seit der Einführung von Version 1 des Uniswap-Protokolls im November 2018 Bancors Patente verletzt. Die nachfolgenden Versionen, bis hin zur kürzlich angekündigten Version 4, sollen ebenfalls auf Bancors patentierter CPAMM-Technologie basieren, ohne dass eine Lizenz oder Partnerschaft vorliegt. Die Bprotocol Foundation und LocalCoin werfen Uniswap vor, erhebliche Profite aus dieser unbefugten Nutzung erzielt zu haben, und fordern Schadensersatz. Alleine der Uniswap Token, der seinen Coin Launch im September 2020 hatte, weist eine Marktkapitalisierung von rund 4 Mrd. USD auf.
Besonders brisant an dem Fall ist auch, dass die Klage Vitalik Buterin in einen Zusammenhang mit der Klage setzt. Buterin ist zwar kein direkter Angeklagter, doch Bancor behauptet, dass ihm die Idee 2017 vorgestellt wurde. Buterin lehnte die Idee jedoch ab, um stattdessen mit dem späteren Gründer von Uniswap, Hayden Adams, zusammenzuarbeiten. Dabei soll Adams die Erfindung von Bancor genutzt haben, auf die Uniswap – so Bancor – bis heute basiert.
Bedeutung für die DeFi- und Krypto-Branche
Die Klage setzt eine Präzedenz für die Verteidigung geistigen Eigentums in der DeFi-Welt. Durch die dezentrale Natur, die oft auch an einen Open-Source-Ethos gebunden ist, kommt es im DeFi-Bereich zu deutlich weniger rechtlichen Auseinandersetzungen als in anderen technologischen Sektoren. In der Krypto- und Blockchain-Welt generell kam es dagegen schon zu einigen rechtlichen Auseinandersetzungen. Patentrechte sind ein oft übersehener Faktor in der öffentlichen Wahrnehmung, da Patente durchaus marktbestimmende Verhältnisse für Jahrzehnte bestimmen können.
Im Fall Bancor vs Uniswap tritt dabei eine wirtschaftlich kaum relevante Plattform mit einem Total Value Locked Wert von gerade einmal 59 Millionen USD gegen Uniswap an, das Defillama zufolge mehr als 4,9 Mrd. USD TVL aufweist.
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